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4. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 19 der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Um-
zugskosten der Reichsbeamten, vom 21. Juni 1875 (Reichs-Gesetzblatt Seite 249) ist die Einreihung
der Reichsbeamten in die unter Nr. III bis VI des § 1 und unter Nr. II bis VI des §. 10 dieser Ver-
ordnung aufgeführten Beamtenklassen nach Maßgabe des unterm 6. Januar 1876 (Central-Blatt Seite 8)
veröffentlichten Verzeichnisses festgestellt worden. Letzteres wird bezüglich der nachstehend aufgeführten
Kategorien von Reichsbeamten ergänzt bzw. abgeändert, wie folgt:
Verzeichniß der Reichsbeamten.
§. 1 §. 10
der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten der Reichs
beamten, vom 21. Juni 1875.
Klasse IV. I Klasse III.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der höheren Reichsbehörden.
F. Post- und Telegraphenverwaltung.
Es fällt fort:
Telegraphen-Ingenieur.
Es treten hinzu:
Ober-Telegraphen--Ingenieure.
Klasse IV.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden.
K. Post= und Telegraphenverwaltung.
Es treten hinzu:
Technischer Hülfsarbeiter für Bausachen und Vorsteher des technischen Baubüreaus.
Telegraphen-Ingenieure bei der Centralbehörde.
Post-Bau-Inspektoren.
Ober-Buchhalter und Kassirer der General-Postkasse.
Die den Wohnungsgeldzuschuß III 2 des Tarifs beziehenden Buchhalter der General-Postkasse.
Es ist zu setzen:
statt „Direktor des Postzeugamts“: „Vorsteher des Postzeugamts“.
Klasse V. Klasse V.
Sekretäre der höheren Reichsbehörden. Sekretäre der höheren Reichsbehörden.
K. Post- und Telegraphenverwaltung.
Statt des bisherigen Textes ist zu setzen:
Geheime Kanzlei-Sekretäre bei der Centralbehörde.
Büreau= und Rechnungsbeamte l. Klasse in den Büreaus der Centralbehörde, beim Post-
anweisungsamt, beim Postzeugamt und bei der Telegraphen-Apparat-Werkstatt. Büreau-
und Rechnungsbeamte ll. Klasse (Büreau-Assistenten) bei der Centralbehörde.
Geheime Registratur-Assistenten bei der Centralbehörde.
Bauzeichner und Kartenzeichner bei der Centralbehörde.
Bausekretäre bei der Centralbehörde.