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3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befuguissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt l. zu Lüdenscheid im Bezirk des Hauptsteueramts zu Iserlohn die Befugniß
zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 bei Wiederausfuhr der von E. Huck zu Lüdenscheid aus dem
Auslande zur Reparatur eingeführten aus der Fabrik dieser Firma herrührenden Waaren,
dem Steueramt l. zu Grünberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Sagan die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen 1 über untersuchte Verschnitt-Weine und Moste,
dem Hauptsteueramt zu Landsberg a. W. die Befugniß zur Untersuchung der deklarirten Ver-
schnitt-Weine und Moste auf ihre Eigenschaft als solche,
dem Steueramt J. zu Rüdesheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Biebrich die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I sowie von Begleitzetteln über eingestampfte Weintrauben,
dem Steueramt I. zu Schönebeck im Bezirk des Hauptsteueramts Magdeburg ll die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen lI über inländisches Salz,
dem Hauptsteueramt zu Stolp die Befugniß zur Abfertigung der in Eisenbahnwagen mit
Ladungsverzeichniß und Begleitzettel und der unter Eisenbahnwagenverschluß mit Begleitschein unverpackt
oder in Säcken eingehenden Waaren der Nummer 9 des Zolltarifs,
dem Steueramt I. zu Dorsten im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münster die Befugniß zur
Abfertigung von rohem einfachen Leinengarn (nur geweiftem [Bündel-] Garn) der Tarifnummer 22à zu
andern als den höchsten Zollsätzen dieser Nummer,
dem Steueramt I. zu Gardelegen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stendal die Besugniß
zur Erledigung und Ausfertigung von Begleitscheinen I über Waaren aus Perlmutter und
dem Steueramt I. zu Neunkirchen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Saarbrücken die Be-
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über das für das dortige Privattransitlager der Firma
Gebrüder Stumm eingehende Roheisen, sowie zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über die aus diesem
Roheisen gefertigten Fabrikate.
Zur Abfertigung der mit dem Anspruch auf Abgaben-Vergütung bei der Ausfuhr angemeldeten
Kakaowaaren sind ermächtigt worden:
das Hauptsteueramt für ausländische Gegenstände zu Berlin, sowie die Zollabfertigungsstellen
am Hamburger, am Anhaltischen und am Schlesischen Bahnhof daselbst;
das Hauptsteueramt Stettin l:
die Zollabfertigungsstelle am Holzhafen zu Altona;
das Hauptsteueramt für ausländische Gegenstände zu Cöln und die Zollabfertigungsstellen auf
dem Bahnhof vor St. Gereon und für Eilgüter daselbst, sowie das Hauptzollamt zu Emmerich, die
Zollabfertigungsstelle am Bahnhof und die beiden Dampfschiff-Steuer-Expeditionen 1 und Il daselbst;
« die Hauptsteuerämter Magdeburg l und Halberstadt, sowie das Steueramt J. zu Wernigerode
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Halberstadt;
das Hauptsteueramt Breslau 1, die Zollabfertigungsstellen am Niederschlesisch-Märkischen und
am Oberschlesischen Bahnhof daselbst und die Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Ratibor;
das Hauptsteueramt zu Hannover, die Zollabfertigungsstelle am Güterbahnhof daselbst und die
Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Harburg;
das Hauptzollamt zu Luxemburg.
Im Königreich Bayern.
Zu Mittelbexbach im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau ist eine Uebergangsstelle mit der
Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier sowie zur Eingangsabfertigung von Bier
errichtet worden.
Dem Nebenzollamt zu Kitzingen im Bezirk des Hauptzollamts zu Würzburg ist die Befugniß
zur Untersuchung der deklarirten Verschnittmoste auf ihre Eigenschaft als solche und der Aufschlag-Ein-
nehmerei zu Poppenhausen im Bezirk des Hauptzollamts zu Schweinfurt die Befugniß zur Ausferti-
gung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier ertheilt worden.
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