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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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Zu bezieshen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. November 1892. 45.
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Abänderung des Verzeich-
nisses der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vor- 2. Konsulat -Wesen: Ernennung; — Exequatur-Er-
bereiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände; — Nach- theilunen 643
trag zum Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeug · 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
nissen über die Befähigung für den einjährig. freiwilligen Reichsgebbkeee 644
Militärdienst berechtigten Lehr-Anstalten.. Seite 641
1. Militär-Wesen.
Bekanntmuchung,
betreffend Abänderung des Verzeichnisses der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten
Sprengstoffe und Munitionsgegenstände.
Auf Grund des §. 35, Ziffer 7 der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen im Frieden
(Friedens-Transport-Ordnung) vom 11. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 23) haben die vereinigten
Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Tele-
graphen beschlossen:
In dem Verzeichnisse der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten Spreng-
stoffe und Munitionsgegenstände ist unter A 6 hinter „Geladene Geschosse mit sicherndem
Abschlusse der Sprengladung“ einzuschalten:
„lausgenommen die mit Granatfüllung C/88 geladenen Geschosse).“
Berlin, den 2. November 1892.
Der Reichskanzler.
Graf v. Caprivi.
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