Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

— 641 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
**.".—— ———— 
Zu bezieshen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. November 1892. 45. 
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Abänderung des Verzeich- 
nisses der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vor- 2. Konsulat -Wesen: Ernennung; — Exequatur-Er- 
bereiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände; — Nach- theilunen 643 
trag zum Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeug · 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
nissen über die Befähigung für den einjährig. freiwilligen Reichsgebbkeee 644 
Militärdienst berechtigten Lehr-Anstalten.. Seite 641 
  
  
1. Militär-Wesen. 
  
Bekanntmuchung, 
betreffend Abänderung des Verzeichnisses der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten 
Sprengstoffe und Munitionsgegenstände. 
Auf Grund des §. 35, Ziffer 7 der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen im Frieden 
(Friedens-Transport-Ordnung) vom 11. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 23) haben die vereinigten 
Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Tele- 
graphen beschlossen: 
In dem Verzeichnisse der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten Spreng- 
stoffe und Munitionsgegenstände ist unter A 6 hinter „Geladene Geschosse mit sicherndem 
Abschlusse der Sprengladung“ einzuschalten: 
„lausgenommen die mit Granatfüllung C/88 geladenen Geschosse).“ 
Berlin, den 2. November 1892. 
Der Reichskanzler. 
Graf v. Caprivi. 
  
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