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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
3. Hildburghausen-Heldburger Eisen-
bahn.
4. Saal-Eisenbahn.
u Werra-Eisenbahn (für die Strecken
Sonneberg-Lauscha und Immel-
born-Liebenstein).
6. Werra-Eisenbahn (für die Strecke
Themar-Schleusingen).
Stationsvorsteher, Zugführer.
Bahnwärter,
Zugbeglei-
Hülfswärter,
Weichensteller,
tungspersonal.
* Stationsvorsteher,
*Stations. und Expe-
ditions-Assistenten, Halte-
stellen- Aufseher und -Ver-
walter, Weichensteller,
Bahnwärter, Schaffner,
Bremser.
Subaltern= und Unterbeamte.
35 Jahre.
40
40
1
B"7
Betriebsverwaltung der Hild-
burghausen-Heldburger
Eisenbahn zu Hildburg-
hausen.
Direktion der Saal-Eisen-
bahngesellschaft zu Jena.
Direktion der Werra--Eisen-
bahngesellschaft zu Mei-
ningen.
Direktion der Werra-Eisen-
bahngesellschaft zu Mei-
ningen.
XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
1. Altenburg-Zeitzer Eisenbahn.
2. Eisenberg-Crossener Eisenbahn.
3. Saal-Eisenbahn.
4. Weimar-Geraer Eisenbahn.
l
Untere Betriebsbeamte, mit
Ausnahme der einer tech-
| nischen Vorbildung be-
dürfenden.
Hülfswärter,
Bahnwärter,
Weichensteller.
Bahnwaͤrter, Weichenfteller.
35 Jahre.
35
Eine Alters-
grenzeist nicht
stgesetzt.
Königliche Generaldirektion
der Sächsischen Staats-
eisenbahnen zu Dresden.
Vorstand der Eisenberg-
Crossener Eisenbahngesell-
schaft zu Eisenberg in
Altenburg.
Direktion der Saal-Eisen-
bahngesellschaft zu Jena.
Direktion der Weimar-Geraer
Eisenbahngesellschaft zu
Weimar.
XIII. Herzogthum Sachsen-Toburg und Gotha.
1. Arnstadt-Ichtershausener Eisen-
bahn.
Subaltern- und Unterbe#mnte.
40 Jahre.
Betriebsverwaltung Thürin-
Acher Nebenbahnen zu
eimar.
annärter
Die mit bezeich-
neten Stellen sind
den Militäran=
wärtern nur im
Wege des Auf-
rückens zugänglich.
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn-
dienst in dieser Be-
ziehung und ins-
besondere bezüg-
lich der Ermitte-
lung der Militär-
beste-
benden Vorschrif-
ten zur Anwendung
zu bringen.
Der Betrieb dieser
Bahn ist verpach.
tet; es kann daher
die Anstellung
eines Beamten nur
für die Dauer der
bis zum 31. März
1903 laufenden
Pachtzeit gewähr-
leistet werden.
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn=
dienst in dieser
Beziehung gülti-
gen Vorschriften
zur Anwendung
zu kringen.