Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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e) Abschluß. 
Summe der Einnahmen (Ziffer a 14) 
Summe der Ausgaben (Ziffer b 15) 
§§°–°——#T###¾KXK4Y 
  
Kassenbestand von 
Pf. 
Ergiebt für den Schluß des Rechnungsjahres einen 
  
Mark 
  
In diesem Kassenbestande sind einbegriffen: 
1. nicht verrechnete (bei der Umlegung nicht in An— 
rechnung gebrachte) Vorschüsse zur Deckung der Aus- 
gaben eines Kassenverbandes nach §. 46 Absatz 4 
des Gesetzes. 
2. Vorrath an gekauften Beit 
ragsmarken der Versiche- 
  
  
  
  
rungsanstalt !). 
  
  
Die reine Jahresausgabe der Kasse (Summe der Ausgaben abzüglich der in Ziffer 9, 11 und 12 
aufgeführten Posten) betrug in den letzten (vorhergehenden) drei Jahren, nämlich :?) 
18. M. 
18 – 
18. A. 
II. Vermögensausweis 
für den Schluß des Rechnungsjahres 18 
A. Das Ges ammtvermögen der Kasse (ausschließlich des Werthes etwaiger Grundstücke) setztsich wie folgt zusammen: 
1. Aktivar 
a) der Bestand für den Schluß des Rechnungsjahres 18 
1. laut vorstehendem Abschluß 
2. baar im Reservefonds . ...... 
b)inHypotheken,Werthpapieren3),Sparkassenbüchern,Bankeinlagen 
e) sonstige Forderungen (Ersatzforderungen gegen Arbeitgeber, Gemeinden, 
Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Versicherungsanstalten 2c. vergl. Ia 
Ziffer 9 und 104) 
Summe 
  
  
Mark 
Pf. 
  
  
  
  
) Solche Vorräthe an Beitragsmarken werden nur vorkommen, wenn die Besorgung von Geschäften der Invali- 
ditäts- und Altersversicherung auf dem im 8. 114 des Gesetzes vom 22. Juni 1889 vorgesehenen Wege eingeführt 
worden ist und die Versicherungsanstalt die erforderlichen Marken nach §. 112 Absatz 3 a. a. O. nicht zur Ver- 
fügung zu stellen hat. 
*!) Bei Kassen, welche in den Vorjahren nicht oder nicht das ganze Jahr hindurch bestanden haben, ist das be- 
treffende Jahr zu durchstreichen. 
) Diese Werthpapiere sind erstmalig nach dem Ankaufskurse, die schon in früheren Jahren erworbenen zu dem 
Werth, mit welchem sie bisher eingestellt waren, zu berechnen. 
!) Nur solche Forderungen der hier bezeichneten Art sind hier aufzuführen, welche nicht mehr streitig, aber noch 
nicht eingezogen sind. Rückständige Beiträge gehören nicht hierher.
	        
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