— 713 —
3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 1. d. Mts. beschlossen, den Direktivbehörden die Ermächtigung
zu ertheilen, für die im §. 16 des Privatlager-Regulativs?) auf den 1. Juli und 2. Januar festgesetzten
halbjährlichen Abrechnungstermine auf Antrag des Lagerinhabers einen anderen Zeitpunkt zu bestimmen.
Berlin, den 15. Dezember 1892.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember d. J. beschlossen, daß in Freiburg i. Br.
gemischte Privat-Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten
Waaren gestattet werden dürfen.
4. Militär = Wesen.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 52) ist der Betrag der für die Natural-
verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1893 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung
für Mann und Tag zu gewähren ist:
mit Brot ohne Brot
a) für die volle Tageskottt 80 Pf. 65 Pf.
b) = -= Mittagskost. ·....:. .40- 35 =
c) = Abendklt . 25 = 20 —-
d) = -Morgenkott . 15 = 10 =
Berlin, den 19. Dezember 1892.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
*) Central-Blatt von 1888 S. 234.
112