Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 1. d. Mts. beschlossen, den Direktivbehörden die Ermächtigung 
zu ertheilen, für die im §. 16 des Privatlager-Regulativs?) auf den 1. Juli und 2. Januar festgesetzten 
halbjährlichen Abrechnungstermine auf Antrag des Lagerinhabers einen anderen Zeitpunkt zu bestimmen. 
Berlin, den 15. Dezember 1892. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember d. J. beschlossen, daß in Freiburg i. Br. 
gemischte Privat-Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten 
Waaren gestattet werden dürfen. 
  
4. Militär = Wesen. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete 
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 52) ist der Betrag der für die Natural- 
verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1893 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung 
für Mann und Tag zu gewähren ist: 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskottt 80 Pf. 65 Pf. 
b) = -= Mittagskost. ·....:. .40- 35 = 
c) = Abendklt . 25 = 20 —- 
d) = -Morgenkott . 15 = 10 = 
Berlin, den 19. Dezember 1892. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
*) Central-Blatt von 1888 S. 234. 
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