Anhang
Ur. 53 des Oentral-Flafts für das Deutsche Rrich.
Berlin, Freitag, den 30. Dezember 1892.
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Versicherungs-Wesen.
Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter,
festgestellt auf Grund des §. 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
(Reichs-Gesetzblatt 1892 S. 385).
Nach den Mittheilungen der Landesregierungen zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
Vorbemerkung. Diese Zusammenstellung ist abgeschlossen am 24. Dezember 1892. Spätere Abänderungen
der bisherigen Festsetzungen werden gesammelt und alljährlich einmal je nach Bedürfniß entweder als Nachträge zu dieser
ersten Nachweisung oder in Form einer völlig neuen Zusammenstellung in gleicher Weise veröffentlicht.
Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter,
festgestellt für Personen im Alter von
Bezir ke. über 16 Jahren unter 16 Jahren
männliche weibliche männliche weibliche
4 4 J 4 44 6.
.
Königreich Preußen.
i
Regierungsbezirk Königsberg. «
Kreis Allenstein:
7 Stadt Allenstein 1 40 80 — — 650
b) -Wartenburg . 120—90—90——70
o)derubrcgeTheIldes Kreises 1 20 — 60 0 C0C“
Kreis Braunsberg:
a) Stadt Braunsberg 1 50 — 8S— 70|— 40
b) -Frauenburg 1 30 — 80|U 50 40
“mr 1 30 — 800 80 50
d) = Wormditt . 150,«1—1——75
e) der übrige Theil des Kreises 1. 50 — 85— 60%— 50
Kreis Pr. Cylau: #
a) Städte Pr. Eylau, Kreuzburg. . . ... . 1 — — 60 — 60 — 40
b) Stadt Landsberg ..... .120!—90—90—50
o)derubr1geTheIldeg Kreises ..... .120 — 801 — 80— 150
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