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2. auf diesem Blatte eine Dienstbarkeit') unter Bezugnahme
auf die Eintragungsbewilligung) und unter Angabe des
Wertersatzes?) einzutragen. 10)
Wir verzichten auf Eintragsbekanntmachung.
Das Protokoll wird vorgelesen, genehmigt und eigenhändig wie
folgt mitunterschrieben:
Max Näther,
Moritz Nacke,
August König,
August Hofmann,
Richard Hermann Hempel,
Heinrich Beyer.
Abgeschlossen ½11 Uhr Vormittag.
Dr. Schulze.
7) Handelt es sich um eine schon vor dem 1. Januar 1900 entstandene
Grunddienstbarkeit, so ist dies im Eintrage zu erwähnen. 8 59 A##G90.,
vgl. auch Sächs. VO., die vor dem 1. Januar 1900 zur Entstehung gelangten
Grunddienstbarkeiten betr. v. 20. Oktober 1900 (IM l. S. 100 und Gesch.-O.
5 504).
8) Zur näheren Bezeichnung des Inhalts der Dienstbarkeit kann auf die
Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden, so daß die Eintragung selbst
nur die Art der Dienstbarkeit, den Berechtigten und die Bezugnahme auf die
Eintragungsbewilligung zu enthalten braucht. § 874 BGB.
9) § 882 Satz 2 BGB.
10) Die Dienstbarkeit ist auf dem Grundbuchblatte des belasteten Grundstücks
in die III. Abteilung einzutragen. § 58 Z. 2 A#GBO. Auf Antrag
ist sie auch auf dem Grundbuchblatte des herrschenden Grundstücks (in Abt. 1)
zu verlautbaren. 8 8 Satz 1 GBO. Doch ist lediglich die Eintragung auf
dem Blatte des dienenden Grundstücks für die Entstehung der Dienstbarkeit
wesentlich.