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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XX I. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. Juni 1893. Nr. 26.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme trags zum Handbuch für das Deutsche Reich auf das
von Civilstands-Akten Seite 199 Jahr 1993 199
.. . 8. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Erscheinen eines Nach- Reichsgebiet . 200
1. Kon sulat-Wesen.
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Geißler in Apia ist für Fälle der Abwesenheit oder Behinderung des
Konsuls auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes
vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem
Schutze sebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu
eurkunden.
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Ein Nachtrag zum Handbuch für das Deutsche Reich auf das Jahr 1893, enthaltend das Verzeichniß
der Mitglieder des neu gewählten Reichstags, wird Mitte Juli d. J. im Verlage der Buchhandlung
„Carl Heymanns Verlag“ zu Berlin erscheinen und im Buchhandel zum Ladenpreise von 30 Pfennig
zu beziehen sein.