Full text : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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auf,  was  der  Bundesrat  sagen  würde,  wenn  der  Reichstag  seine  Vorlagen  ablehnte,
  ohne  dies  zu  motiviren,  erkannte  also  wenigstens  die  Berechtigung  des
Vergleiches  an,  der  nach  Herrn  v.  Schorlemer-Alst  nur  eine  komische  Wirkung
gehabt  hatte.  Der  Vergleich  war  aber  in  der  That  völlig  berechtigt;  der  Abgeordnete
  Reichensperger  schien  ganz  vergessen  zu  haben,  daß  die  Sitzungen  des
Reichstags  öffentliche  sind,  die  des  Bundesrats  verfassungsmäßig  nicht,  so  wenig
wie  die  Gespräche,  welche  der  dritte  Faktor  der  Gesetzgebung,  der  Kaiser,  mit
sich  oder  seinem  Kanzler  führt.  „Die  Motive  des  Reichstags,“  so  bemerkte  zutreffend
  das  „Deutsche  Tageblatt“,  „kann  sich  jeder  nach  dem  stenographischen
Berichte  frei  bilden,  und  wir  sind  überzeugt,  daß  die  Auffassung  der  Herren
Minnigerode,  Windthorst,  Richter  eine  sehr  verschiedene  sein  würde,  die  der
Reichstagspräsident  schwerlich  gegen  einander  abzuwägen  das  Recht  hätte.  Kann
man  daher  Aehnliches  vom  Reichskanzler  verlangen,  selbst  wenn  eine  protokollarische
  Festsetzung  der  Bundesratsdebatte  existirte?“"

Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  fand  in  dem  Vorgehen  des  Abgeordneten  Windthorst
  bei  seiner  Interpellation  eine  verletzende  Nichtachtung  des  Bundesrats.
Der  Reichstag  habe  erst  kürzlich  Vorlagen  desselben  zurückgewiesen,  ohne  nur
in  eine  Beratung  einzutreten.  „Wenn  nun  einmal  das  Verhältnis  sich  umkehrt,
und  der  Reichstag  dem  Bundesrat  eine  Vorlage  macht,  wie  geschehen  ist,  wie
kommt  der  Abgeordnete  Windthorst  zu  der  unerhörten  Behauptung,  daß  die
einfache  Ablehnung  der  reichstäglichen  Vorlage  durch  den  Bundesrat  eine  Mißachtung
  involvire?  Die  Wirkung  solcher  Entstellungen  des  Sachverhältnisses
durch  einen  so  angesehenen  Parteiführer  kann  doch  nur  die  Verhetzung  der
beiden  gesetzgebenden  Körperschaften  des  Reichs  gegen  einander  sein.  Liegt  die
Verhetzung  im  Interesse  der  kirchlichen  oder  etwa  der  welfischen  Politik?“"

Auch  in  dieser  Session  fand  ein  demonstrativer  Exodus  des  Bundesrats
aus  dem  Reichstagssaale  statt  bei  Gelegenheit  der  Interpellation  des  dänischen
Abgeordneten  Johannsen,  betreffend  das  Vorgehen  der  preußischen  Regierung  in
Nordschleswig  gegenüber  den  dänischen  Optanten  und  anderen  dänischen  Staatsangehörigen.
  Der  Bevollmächtigte  zum  Bundesrat,  Staatsminister  v.  Scholz  erklärte
in  der  Sitzung  des  Reichstags  vom  22.  Mai  1883,  der  Bundesrat  lehne  die
Beantwortung  der  Interpellation  ab  und  werde  sich  auch  an  einer  etwaigen
Besprechung  derselben  nicht  beteiligen.  Als  demnächst  der  Interpellant  das
Wort  nahm,  verließen  sämtliche  Bundesratsmitglieder  den  Saal.

Eine  Beschreibung  des  Diners,  welches  der  Reichskanzler  am  16.  November
  1881  den  Mitgliedern  des  Bundesrats  gab,  findet  sich  in  meinem
Werke:  „Fürst  Bismarck  und  die  Parlamentarier“  Bd.  I.  (2.  Aufl.)  S.  231.