Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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5. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor Sczierba zu 
Berlin an Stelle des verstorbenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Schwarz den Großherzoglich 
badischen Hauptsteuerämtern zu Freiburg i Br., Lörrach, Säckingen und Stühlingen sowie in Bezug auf 
die Tabacksteuer und die Branntweinsteuer den in den Bezirken dieser Hauptämter gelegenen, mit der 
Verwaltung der gedachten Abgaben betrauten Großherzoglich badischen Ober-Einnehmereien als Stations- 
Kontrolör mit dem Wohnsitz in Basel vom 1. April d. J. ab beigeordnet worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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