Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

— 161 — 
Muster 2. 
Anmeldungsregister 
des 
Amts 21. *-1 
über 
die zu versteuernden bezw. mit dem Reichsstempel zu bedruckenden Werthpapiere 2c. 
für 
das te Quartal des Etatsjahres 18 
  
Dieses Register enthält.. Blätter, welche von 
einer mit dem Siegel des Unterzeichneten belegten » 
Schnur durchzogen sind. Geführt von 
/ den ten 18. . Name: 
Name: Dienststellung: 
Dienststelungne 
  
Vorschriften für den Gebrauch. 
1. Dieses Register umfaßt den Zeitraum eines Vierteljahres und ist am Schlusse der ersten drei Ouartale des Etats- 
jahres gleichzeitig mit dem Heberegister, für das 4. Onartal jedoch am 31. März abzuschließen. Die Eintragungen 
erfolgen das ganze Vierteljahr hindurch unter fortlaufender Nummer. 
2. Alle bei dem Schlusse des Registers noch nicht erledigten Anmeldungen sind unter Beibehaltung der Nummern, 
welche sie im alten Register erhalten haben, in das Anmeldungsregister für das folgende Quartal zu übertragen. 
Die Richtigkeit der Uebertragung hat der Revisor (Kurator) der Stenerstelle zu bescheinigen. — Ist bei der Abgabe 
einer Anmeldung vorauszusehen, daß die Abstempelung der dazu gehörigen Werthpapiere rc. bis zum Abschlusse 
des Registers nicht beendet werden kann, so steht es der Steuerstelle frei, die Uebertragung der Anmeldung in das 
Anmeldungsregister für das folgende Ouartal sofort zu bewirken. In diesem Falle genügt in Spalte 4 des alten 
Registers der Hinweis auf die Eintragung im Register für das folgende Quartal. 
3. In der Spalte 13 sind diejenigen Papiere nach Gattung, Nenn= und Beleihungswerth näher zu bezeichnen, welche 
zur Sicherstellung der Steuer (Spalte 7) angenommen werden. 
4. Nach dem Abschlusse wird das Anmeldungsregister mit dem Heberegister an die Direktivbehörde zur Revision ein- 
gesandt. Als Beläge gehören zu demselben alle Anmeldungen, auf Grund deren eine Reichsstempelabgabe nicht 
erhoben ist. 
29
	        
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