Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

— 169 — 
Muster 4. 
Bundesstaat: Eiun — 
Verwaltungsbezire: nreichmnetermine: 
–+ — S — 
15. Oktober, 
15. Januar, 
15. Mai. 
Uebersicht 
der 
Einnahme an Reichsstempelabgaben 
für 
das 1. bts Quartal des Etatsjahres 18. 
Vorschriften für den Gebrauch. 
Die in dieser Uebersicht anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal abgelaufenen Theil des Etatsjahres, also z. B. 
für das 1. bis 3. Quartal die Solleinnahme für April bis einschließlich Dezember. 
In der Spalte ist auch die Steuer für die in der Reichsdruckerei mit Stempelaufdruck versehenen Privatformulare 
zu Schlußnoten, sowie der Werth der von den Steuerstellen zur Abstempelung von Vertragsurkunden (C. 15 des 
Gesetzes) und Formularen zu Schlußnoten verwendeten Marken anzusetzen. 
uIn der Spalte 9 sind die entweder sofort oder nach vorheriger Kreditirung baar eingezahlten Steuerbeträge anzu- 
setzen. Denselben treten hinzu: 
a) die fällig gewordenen, aber noch nicht eingezahlten Kredite des laufenden Etatsjahres, 
b) die am Schlusse des Ouartals noch gestundete Stempelsteuer für Privatlotterien und sonstige Rückstände, 
Tc) die eingezogenen Register= 2c. Defekte, soweit sie nicht zum Ankauf von Stempelmarken verwendet, oder aus 
anderer Veranlassung in den Heberegistern bereits zur Vereinnahmung gekommen sind, 
dagegen sind die Erstattungen für unrichtige Erhebungen ꝛc. davon abzusetzen. 
u. In der Spalte 10 kommen die ausstehenden noch nicht fälligen Kredite zum Ansatz. 
Die Spalte 11 dient zur Abwickelung der aus dem vorigen Etatsjahr übernommenen Kredite. 
. Die Spalten 13 und 14 werden nur in den Schlußsummen ausgefüllt. 
In Spalte 15 ist ein Vermerk über die Höhe des Steuerbetrages für die zu Ausnahmesätzen (Ziffer 1 Absatz 3 
der Bestimmungen) abgestempelten Werthpapiere zu machen. 
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