Volltext : Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

Kapitulanten  gehören  nicht  mit  in  den  Kreis  der  nach  dem
Gesetz  vom  28.  Februar  1888  zu  berücksichtigenden  Mannschaften,
  weil  für  sie  durch  die  Kriegsbesoldungsvorschrife  Vorsorge
  getroffen  ist.

Wenn  der  Einberufene  im  Dienste  des  „Noten  Kreuzes“
auf  Bahnhöfen  als  Krankenträger  usw.  tätig  ist  und  täglich
3  verdient,  so  soll  die  Kriegsunterstühung  deshalb  in  der
Regel  um  15  4  monatlich  gekürzt  werden.

Wenn  eine  Mutter  in  eine  Anstalt  (z.  B.  ins  Krankenhaus)
  gebracht  wird,  so  ist,  damit  der  Haushalt  zum  Schaden
der  Kinder  nicht  sofort  aufgelöst  wird,  die  Kriegsunterstützung
der  Mutter  —  auch  wenn  sie  auf  öffentliche  Kosten  verpflegt
wird  —  nicht  ohne  weiteres  zu  sperren,  sondern  nach  Klarlegung
des  Falles  ist  eine  Entschließung  der  Anterstützungskommission
herbeizuführen.

II.  Wirtschaftliche  Maßnahmen  zur
Linderung  der  Kriegsnot.

A.  Verordnungen  des  Bundesrats  zu  Gunsten
notleidender  Schuldner.

Durch  Gesetz  vom  4.  August  1914  ist  der  Bundesrat  ermächtigt
  worden,  während  der  Zeit  des  Krieges  diejenigen  gesetzlichen
  Maßnahmen  anzuordnen,  welche  sich  zur  Abhilfe
wirtschaftlicher  Schädigungen  als  notwendig  erweisen  würden.
In  Ausführung  dieses  Gesetzes  hat  der  Bundesrat  eine  größere
Anzahl  von  Bekanntmachungen  erlassen.  Ourch  Eingriffe  in
den  Zivilprozeß  und  die  Zwangsvollstreckung,  daneben  durch  Einschränkung
  des  materiellen  Rechts,  wurde  ein  Moratorium,  wie
es  in  anderen  Ländern  erfolgte,  unnötig.  »

Alle  diese  Bestimmungen  werden  auch  auf  Osterreicher,  die
zum  Heere  einberufen  sind,  ausgedehnt  laut  Bekanntmachung
des  Bundesrats  vom  22.  Oktober  1914,  soweit  ssterreichischerseies
  die  Gegenseitigkeit  verbürgt  wird.

Den  Interessen  notleidender  Schuldner  dienen  folgende
Erlasse:

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