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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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nZu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
XIXI.. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 1. Juni 1894. M 23.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigung Einlaß der von der Welt-Ausstellung in Antwerpen zurück.
zur Vornahme von Civilstands-Akten; — Exequatur. gelangenden deutschen Güuer 278
Ertheilugen Seite 277 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Bestimmungen über zollfreien Reichsgeettttttt: 279
1. Kon fulat= Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Verweser des Konsulats in
Nizza, Freiherrn von Redwitz, zum Konsul daselbst zu ernennen geruht.
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Zanzibar beauftragten Vize-Konsul
von Buri ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes
vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats in Zanzibar und für die Dauer seiner Ver-
tretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und
Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer vorzunehmen und die Ge-
burten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Namens des Reichs ist das Exequatur ertheilt worden
dem zum italienischen Konsul mit dem Amtssitze in Cöln ernannten Freiherrn Emil von
Oppenheim,
dem zum italienischen Konsul in Mannheim ernannten Herrn Otto Bornhausen,
und
dem zum Konsular-Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Cassel ernannten Herrn
Gustav C. Kothe.
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