Full text : Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

112  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  28—29.)

dem  Actenstück,  was  hier  vor  mir  liegt,  nur  unvollkommen  skizzirt  und  ich
habe  darauf  gerechnet,  daß  die  Discussion  sowohl  über  diese  Gesetze  als
auch  später  über  das  Unfallversicherungsgesetz  die  Gelegenheit  geben  werde,
diese  Skizze  weiter  auszuführen.  Material  für  die  Kritik  ist  ja,  wie  ich
das  eben  gesehen  habe,  schon  hinreichend  vorhanden.  —  Wenn  ich  mich  des
Ausdrucks  „Reichsregierung“  wiederholentlich  bediene,  so  muß  man  sich  darüber
  verständigen,  was  der  zu  bedeuten  hat.  Eine  Reichsregierung  im  Sinne
der  Landesregierung  haben  wir  nicht;  ich  verstehe  —  und  ich  acceptire  den
Ausdruck  nicht  seiner  logischen  Richtigkeit  wegen,  sondern  seiner  Kürze  wegen
—  unter  „  Reichsregierung“  nenne  ich  den  „Stab  des  Präsidiums“,  also  die
Beamten  des  Kaisers,  den  Kanzler  mit  allem,  was  zu  seinem  Ressort  gehört,
aber  ich  begreife  darunter  nicht  den  Bundesrath;  wenn  ich  von  dessen  Beschlüssen
  spreche,  so  würde  ich  mich  des  Ausdrucks  „verbündete  Regierungen“
bedienen,  die  in  höherer  Potenz  die  Reichsregierung  bilden,  namentlich  soweit
  es  sich  um  die  Legislative  handelt,  und  bei  dem  erwähnten  Bündel  von
Beamten  ist  ja  nur  die  Executive  und  eine  gewisse  nothwendige  Initiative
der  Gesetzgebung,  insoweit  das  Präsidium  im  Bundesrath  damit  betraut  ist;
es  liegt  mir  daran,  diesen  Ausdruck  ein  für  allemal  klarzustellen.  Ich  habe
von  der  Rede  des  Herrn  Abgeordneten  den  Eindruck,  daß  er  eigentlich  in
den  wesentlichsten  Zwecken,  die  ich  verfolge  und  die  die  Denkschrift  als  Ziel
aufstellt,  mit  mir  einverstanden  ist,  und  wenn  die  Denkschrift  von  einer  anderen
  Seite  käme,  so  würde  sie  vielleicht  eine  mildere  Beurtheilung  erfahren.
Es  scheint  mir,  daß  sein  Urtheil  über  die  Sache  beeinflußt  ist  durch  den
Umstand,  daß  so  zweckmäßige  und  richtige  Ziele  von  einer  Seite  aufgestellt
werden,  mit  der  er  politisch  zufällig  nicht  im  Einklang  geblieben  ist;  ich
möchte  sagen:  er  gönnt  uns  das  nicht,  wir  werden  uns  aber  dadurch  nicht
irre  machen  lassen,  wir  werden  es  ruhig  weiter  führen.  —  Der  Herr  Vorredner
  hat  nun  zunächst,  um  die  Denkschrift  zu  kritisiren,  weniger  ihren  Inhalt
  angegriffen,  er  hat  uns  zugegeben,  daß  die  untersten  directen  Steuern
abgeschafft  werden  müßten,  er  hat  uns  zugegeben,  daß  gewisse  indirecte
Steuern  wünschenswerth  wären,  er  hat  —  worin  ich  ihm  gern  recht  gebe
—  den  Tabak  und  die  Getränke  als  hauptsächlich  geeignete  Gegenstände  zur
indirecten  Besteuerung  hingestellt  —  also  in  dem  allen  sind  wir  ja  einig
und  er  hat  etwas  künstlich  die  Momente  herausgesucht,  die  uns  trennen.
Wenn  er  bei  den  Getränken  nur  den  Branntwein  und  nicht  in  gleicher
Höhe  das  Bier  accentuirt  hat,  so  kann  ich  darin  nicht  mit  ihm  gehen.  Bisher
  ist  das  Bier  in  der  Besteuerung  wesentlich  im  Rückstande  gegen
Branntwein  und  meines  Erachtens  sollte  das  Bier  verhältnißmäßig  höher
besteuert  sein  als  der  Branntwein,  denn  es  ist  vergleichsweise  das  Getränk
einer  schon  mehr  wohlhabenden  Classe,  der  Branntwein  aber  ist  das  Getränk
des  berühmten  armen  Mannes,  den  der  Herr  Vorredner  weit  ins  Feld  geführt
  hat,  und  es  ist  der  Branntwein  ein  Getränk,  welches  der  Arbeiter  nicht
immer  entbehren  kann  Ich  weiß  nicht,  ob  der  Herr  Vorredner  Gelegenheit
gehabt  hat,  öfter  unter  harter  körperlicher  Anstrengung  bei  schlechtem  Wetter
mehrere  Stunden  lang  im  Freien  sich  energisch  zu  bewegen  und  wenn  harte
Winde  über  die  Ebene  streichen,  ich  glaube,  dann  würde  er  mir  zugeben,
daß  der  Branntwein  von  Demjenigen,  der  auf  solcher  harter  Arbeit  gewesen
ist,  weniger  leicht  entbehrt  werden  kann,  als  das  Bier.  Ich  habe  nie  gefunden,
  daß  der  Arbeiter  bei  der  Arbeit,  wenn  sie  schwer  wurde,  mit  bayerischem
  Biere  sich  erholte,  einmal  weil  er  es  nicht  hatte  — es  ist  das  Getränk
  des  Wohlhabenden  im  Vergleich  mit  ihm  —  und  zweitens  hilft  es
ihm  nicht  nach  Bedarf.  Wenn  auch  der  Herr  Vorredner  es  je  persönlich
versucht  hätte,  bei  heißem  Wetter  ein  Schwadt  auf  einer  Wiese  auch  nur
einmal  zehn  Schritt  lang  zu  mähen,  dann  würde  er,  glaube  ich,  auch  einen