Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
d### 
  
  
—Zu beziehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. Juli 1894. 9 29. 
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Agenten; — Ermächtigungen zur Vornahme s « 
vonCivilstandssAkten ,....... Seite 319 4. Zoll, und Steuer-Wesent Bestellung zweier Stations- 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Juni 190044222 320 Reichsgebtkttiii 322 
  
  
1. Kon fsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vize-Konsul für den Hafen von 
London, von Jecklin, zum Konsul in Madrid zu ernennen geruht. 
  
  
Von dem Kaiserlichen Konsul in Gothenburg (Schweden) ist der Kaufmann John Alfred Peterson zum 
Konsular-Agenten in Uddevalla bestellt worden. 
  
  
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Igen in Constantinopel ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des 
dortigen Kaiserlichen General-Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, 
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Vertreter des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Jassy, Dragoman Bojinca, ist auf Grund des 
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Ver- 
tretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vor- 
zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. « 
  
Dem Vertreter des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Patras, Karl Müller ist auf Grund des §. 1 
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung 
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen 
und die Geburten, Heirathen und Sterbesälle von solchen zu beurkunden. 
  
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