Contents : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsechzigster Jahrgang. 1904. (65)

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1904

(1)  Die  gröstte  Länge  eines  Tapwortes  in  verabredeter  Sprache  ist  auf

10  Buchstaben  festgesetzt.

)  In  gemischten  Telegrammen  werden  die  Textwörter  in  offener  Sprache

solgendermaßen  gezähll:  Ist  der  Text  des  gemischten  Telegramms  aus
Wörtern  der  offenen  und  der  verabredeten  Sprache  zusammengesetzl,  so
gelten  die  Texkwörter  in  offener  Sprache  bis  zu  10  unchstaben  für  je
ein  Taxwort:  bei  längeren  Wörtern  wird  jede  folgende  Reihe  von  10
uchstaben  oder  der  etwaige  lüberschuß  für  ein  weiteres  Taxwort  gerechmel.
MWenn  das  gemischte  Telegramm  auszerdem  chiffrierte  Stellen  enthält,  so
werden  diese  nach  den  Bestimmungen  unter  h  gezähll.

Enthält  das  gemischte  Telegramm  nur  Stellen  in  offener  und  solche
in  chiffrierter  Sprache,  so  werden  die  in  offener  Sprache  abgesassten
Stellen  den  Bestimmungen  unter  C,  die  in  chiffrierter  Sprache  abgesaßten
den  Vorschriften  unter  h  entsprechend  gezähllt.

I!)  Als  je  ein  Worl  werden  gezählt:

1.  in  der  Adresse:
a)  der  Name  der  Bestimmungsanstall,  mit  Einschluß  der  elwaigen
usählichen  Bezeichumg,
b)  der  Name  des  Bestimmungslandes  oder  der  Unterableilung  des
Gebieis,
ohne  Rücksicht  auf  die  Zahl  der  zu  ihrem  Auodruck  gebrauchten
Wörler  und  Auchstaben,  unter  der  Bediugung,  daß  diese  Wörter  so
geschrieben  sind,  wie  sie  in  den  amtlichen  Verzeichnissen  der  Telegraphenanstalten
  erscheinen,
alle  einzeln  stehenden  Feichen,  Buchstaben  oder  Zissern,
das  Unterstreichungozeichen.
.  die  Klammer  (die  beiden  Zeichen,  die  sie  bilden),
die  Anführungogeichen  (die  beiden  Zeichen  am  Anfang  und  am
Ende  einer  Stelle),
3.  die  nach  §  3,  r  zugelassenen  Abkürzungen  für  die  besonderen  An
gaben  vor  der  Adresse.

—

)  Die  durch  einen  Apostroph  getrennten  oder  durch  einen  Vindestrich  ver

bundenen  Wörter  werden  als  einzelne  Wörter  gezähll.