Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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— 
  
Bezeichnung 
Eisenbahn. 
der 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs— 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär— 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen 
  
Bezeichnung der Behäörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldunger 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
1. Boizenburger Stadt= und Hafen- 
bahn. 
2. Wismar—Karower Eisenbahn. 
1. Feldabahn. 
2. Saal- Eisenbahn. 
3. Weimar - Berka - Blankenhainer 
Eisenbahn. 
VI. Großherzogthum mecklenburg-Schwerin. 
  
  
Subaltern- und Unterbeamte. 
Zugführer, Schaffner, Brem- 
ser, Weichensteller, Strecken- 
wärter. 
Zugführer, Expedienten (Sta- 
tionsvorsteher), Büreau- 
und Expeditionsgehülfen. 
Kanzleibeamte, Diener, Wiege- 
meister, Wächter, Hülfs- 
wärter, Bahnwärter (Halte- 
stellenwärter), Weichen- 
steller, Zugbegleitungsper- 
sonal, Bremser, Schaffner. 
Zugführer, Schaffner (zug- 
führender), Weichensteller, 
Bremser, Bahn- und andere 
Wärter, Wächter. 
  
  
37 Jahre. 
37 
40 Jahre. 
35 
40 
  
  
Vorstand ' der Boizenburger 
Stadt= und Hafenbahn zu 
Boizenburg a. E. 
Großherzogliche Generaldirek- 
tion der mecklenburgischen 
Friedrich Franz-Eisenbahn 
zu Schwerin. 
VII. Großherzogthum Sachsen. 
Betriebsverwaltung der Felda- 
bahn zu Dermbach. 
Direktion der Saal-Eisen- 
bahngesellschaft zu Jena. 
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatädienst in 
dieser Beziehung, 
insbesondere be- 
züglich der Er- 
mittelung der Mi- 
litäranwärter be- 
stehenden und noch 
g erlafsenden 
orschriften in 
Anwendung zu 
bringen (vergl. das 
Publikandum vom 
22. September 
1882, betreffend 
die im Bundes- 
rath vereinbarten 
Grundsätze für die 
Besetzung der 
Subaltern= und 
Unterbeamten- 
stellen bei den 
Reichs= und 
Staatöbehörden 
mit Militäran- 
wärtern). 
Stationsaufseher, 
Stationswärter 
(letztere lediglich 
im Stationsdienst 
und Expeditions- 
dienst beschäftigte 
Beamte) sind zu 
zwei Dritteln, 
alle übrigen Sub- 
altern= und Un- 
terbeamtenstellen, 
für welche beson- 
dere technische 
Keuntnisse nicht 
erforderlich sind, 
ausschließlich 
mit Militärs zu 
besetzen.
	        
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