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Bezeichnung
Eisenbahn.
der
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs—
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär—
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen
Bezeichnung der Behäörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldunger
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
1. Boizenburger Stadt= und Hafen-
bahn.
2. Wismar—Karower Eisenbahn.
1. Feldabahn.
2. Saal- Eisenbahn.
3. Weimar - Berka - Blankenhainer
Eisenbahn.
VI. Großherzogthum mecklenburg-Schwerin.
Subaltern- und Unterbeamte.
Zugführer, Schaffner, Brem-
ser, Weichensteller, Strecken-
wärter.
Zugführer, Expedienten (Sta-
tionsvorsteher), Büreau-
und Expeditionsgehülfen.
Kanzleibeamte, Diener, Wiege-
meister, Wächter, Hülfs-
wärter, Bahnwärter (Halte-
stellenwärter), Weichen-
steller, Zugbegleitungsper-
sonal, Bremser, Schaffner.
Zugführer, Schaffner (zug-
führender), Weichensteller,
Bremser, Bahn- und andere
Wärter, Wächter.
37 Jahre.
37
40 Jahre.
35
40
Vorstand ' der Boizenburger
Stadt= und Hafenbahn zu
Boizenburg a. E.
Großherzogliche Generaldirek-
tion der mecklenburgischen
Friedrich Franz-Eisenbahn
zu Schwerin.
VII. Großherzogthum Sachsen.
Betriebsverwaltung der Felda-
bahn zu Dermbach.
Direktion der Saal-Eisen-
bahngesellschaft zu Jena.
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen zu
Weimar.
Bei der Besetzung
sind die für den
Staatädienst in
dieser Beziehung,
insbesondere be-
züglich der Er-
mittelung der Mi-
litäranwärter be-
stehenden und noch
g erlafsenden
orschriften in
Anwendung zu
bringen (vergl. das
Publikandum vom
22. September
1882, betreffend
die im Bundes-
rath vereinbarten
Grundsätze für die
Besetzung der
Subaltern= und
Unterbeamten-
stellen bei den
Reichs= und
Staatöbehörden
mit Militäran-
wärtern).
Stationsaufseher,
Stationswärter
(letztere lediglich
im Stationsdienst
und Expeditions-
dienst beschäftigte
Beamte) sind zu
zwei Dritteln,
alle übrigen Sub-
altern= und Un-
terbeamtenstellen,
für welche beson-
dere technische
Keuntnisse nicht
erforderlich sind,
ausschließlich
mit Militärs zu
besetzen.