gewiesen, oder vom Schullehrer-Stande
ganz ausgeschlossen werden.
Dieser Prüfung haben sich auch diejenigen
Schulamts-Candidaten zu unterwersen,
die ihre Bildung in einem Privat-=Seminar
vollendet haben.
IV. Von den Verhältnissen der Seminaristen.
. 20.
Die Seminaristen erhalten den Unterricht
in dem Seminar unentgeldlich undgenießen
in dem Gebäude der Anstalt freie-Wohnung
und Heizung-Auch
besireitet die Anstalt die Kosien
für die Beleuchtung des Speise-Saals,
der Schlaf-Siäle und Gänge.
§. 21.
Den Aufwand für Kost, vorschriftmäßige
Kleidung, Wäsche, Bücher, Schreib-Materialien
2c. hat jeder Zoögling aus eigenen
Mitteln zu bestreiten.
Uebrigens wird von Seite der Anstalt
für die Befriedigung der gemeinsamen Bedürfnisse
der Seminaristen auf möglichst
wohlfeile Weise Sorge getragen.
K. 2.
Kranke Zöglinge werden, wenn nicht
die Krankheit eine ansteckende oder besonders
langwierige ist, in der Ansalt selbst.
auf ihre Kosten verpflegt.
g. 253
Zur Sicherheit fuͤr die Bezahlung des
den Zoͤglingen obliegenden Aufwandes hat
jeder derselben in der ersten Woche eines
jeden Halbjahrs die erforderliche Geld-Summe
bei dem mit der Rechnungsfuͤhrung
beauftragten Hauptlehrer zu hinterlegen.
g. 24.
Jedes Jahr werden nach Zulassung der
für die Anstalt ausgesetzten Geldmittel an
die besonders bedürftigen Zöglinge, als
Beitrag zu den Kosten ihres Bildungs-Laufes,
aus der Kasse der Anstalt Stipendien
abgereicht.
Ueber die Vertheilungsweise dieser Stipendien
werden, sobald die jahrlich zu. vertheilende
Summe einmal feütgesetzt werden
kann, besondere Bestimmungen gegeben
werden.
g. 26.
Jeder Seminarist uͤbernimmt mit seinem
Eintritt in das Seminar die Verbindlichkeit,
sich fuͤr den Beruf des deutschen
Schullehrers sittlich und geistig mit allem
Fleiße auszubilden, und sich dereinst
ausschließend dem Dienste der vaterlaͤndischen
Elementar= und Real-Schule zu
widmen.
Während seines Aufenthalts im Seminar
hat er sich den Statuten des Hauses
gemäs zu betragen, insbesondere gegen
die Vorsteher, Lehrer und Aufseher an
der Anstalt sich gehorsam zu bezeigen,