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3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund der Vorschrift im 8. 19 der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die
Umzugskosten der Reichsbeamten, vom 21. Juni 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 249) wird die Einreihung
der Beamten der Verwaltung des Reichsheeres in die unter Nr. III bis VII des §. 1 und unter Nr. II
bis VII des §. 10 dieser Verordnung aufgeführten Beamtenklassen nach Maßgabe des anliegenden Ver-
zeichnisses hierdurch anderweit sestgestellt, wogegen das durch das Central-Blatt für das Deutsche Reich
für 1876 S. 8—19 veröffentlichte Verzeichniß und die hierzu ergangenen Ergänzungen und Abände-
rungen, soweit Beamte der Verwaltung des Reichsheeres in Frage kommen, außer Kraft treten.
Berlin, den 13. Juni 1895.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
Verzeichniß der Reichsbeamten.
§. 1 §. 10
der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Amzugskosten der Reichs-
beamten, vom 21. Juni 1875.
Verwaltung des Reichsheeres.
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Klasse III. 1 Klasse II.
Vortragende Räthe der obersten Reichs-z Vortragende Räthe der obersten Reichs-
behörden. behörden.
1. Preußen ete.
Vortragende Räthe des Kriegsministeriums.
Militär-Intendanten.
General-Auditeur der Armee.
Mitglieder des General-Auditoriats.
Feldpröpste.
2. Jachsen.
Abtheilungs-Chef vom Civil im Kriegsministerium.
Militär-Intendant.
Vorstand des Ober-Kriegsgerichts.
3. Württemberg.
Abtheilungs-Chef vom Civil im Kriegsministerium.
Militär-Intendant.
Direktor des Ober-Kriegsgerichts.
Klasse IV. I Klasse III.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der höheren Reichsbehörden.
1. Preußen ete.
Ober= und Korps-Auditeure, sowie der Gouvernements-Auditeur von Berlin.
Militär-Intendanturräthe. m
Ständige Hülfsarbeiter des Kriegsministeriums.
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