Hauptamtsbezirk: ... .... Anlage 10.
Hebestelle .
Brennsteuerregister
des
amtes in
für
das Vierteljahr des Betriebsjahres 18. .
DiesesRegisterenthält..·..... Blätter, die
mit einer mit dem Dienstsiegel hier angesiegelten
Schnur durchzogen sind. Geführt von .
Anleitung zum Gebraucher.
1. Für jede Brennerei, die im Laufe des Betriebsjahres mehr als 30 000 Liter reinen Alkohols herstellt,
ist in dem Register eine besondere Abtheilung mit fortlaufender Ziffer anzulegen. Dasselbe gilt für
Brennereien mit geringerer Alkoholerzeugung, sofern sie die besondere Brennsteuer von 1, 2 oder
3 Mark für den Sommerbetrieb oder von 15 Mark für die Verarbeitung von Melasse, Rüben oder
Rübensaft zu entrichten haben. Das Register ist mit alphabetischem Inhaltsverzeichniß zu versehen,
seine Blätter sind fortlaufend zu numeriren.
2. Die Eintragungen in das Register erfolgen gleichzeitig mit den für sie die Grundlage bildenden Ein-
tragungen in die in Nr. 3 bezeichneten Vorregister.
3. In den Spalten 3 und 4 des Registers ist die gesammte im Laufe des Betriebsjahres hergestellte oder
im Wege der Abfindung berechnete Alkoholmenge nachzuweisen, in Uebereinstimmung mit den Ein-
tragungen in dem Kontobuche über Branntweinerzeugung oder dem für abgefundene Brennereien
nöthigenfalls zu führenden besonderen Konto, in welchem auf Grund jeder einzelnen Betriebsanmeldung
die im Wege der Abfindung berechnete Alkoholmenge einzutragen ist.
Fortsetzung auf Seite 260.
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