Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

— 327 — 
Central-Glati 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
f 
  
Bu beziehen durch alle Postanstalten und SZVuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. August 1895. RM 32. 
Inhalt: 1. gonsulat Wesen: Ernennung; — Bestellung abgabe und zur Abstempelung von Aktien 2c.; — Nam- 
eines Konsular-Agenten; — Ermächtigung zur Vornahme haftmachung einer zur Zusammensetzung des allgemeinen 
von Civilstands-Akten; — Entlassung Seite 327 Branntwein--Denaturirungsmittels ermächtigten Firma 327 
2. Zoll. und Steuer-Wesen: Befugniß der Hauptzollämter 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus den 
zu Bremen und Bremerhaven zur Erhebung der Stempel- Reichsgeke: 328 
  
  
1. Kon fulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den früheren Kaufmann Reinhold Fuchs- 
locher zum Konsul in Valdivia (Chile) zu ernennen geruht. 
  
  
Von dem Kaiserlichen Konsulate in Cajamarca (Peru) ist der Kaufmann Franz J. Wiebe in Trufjillo 
zum Konsular-Agenten für Trujillo und Salaverry bestellt worden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Tientsin, Konsul von Loeper, ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts- 
bezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter 
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
  
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Laguna de Terminos (Mexico), Heinrich Corssen, ist die von 
ihm nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienste ertheilt worden. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
An Stelle des Generalsteueramts zu Bremen und des Steueramts zu Bremerhaven ist den Hauptgzoll- 
ämtern zu Bremen und Bremerhaven die Befugniß zur Erhebung der Stempelabgabe und zur Abstempelung 
von Aktien, Renten= und Schuldverschreibungen, sowie von Lotterieloosen (Tarifnummer 1 bis 3 und 5 
des Reichsstempelgesetzes vom 27. April 1894) beigelegt worden. 
  
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