Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Dem Steueramt l. zu Coepenick im Bezirk des Hauptsteueramts zu Eberswalde ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Handschuhe, welche im Veredelungsverkehr wieder eingehen, 
und dem Steueramt I. zu Limburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Oberlahnstein das unbedingte 
Niederlagerecht gemäß §§. 98 ff. des Vereinszollgesetzes beigelegt worden. 
Im Königreich Bayern. 
Den Hauptzollämtern zu Augsburg, Fürth und München ist die Befugniß zur Abfertigung 
der im §. 14 der Bestimmungen zur Ausführung des Branntweinsteuer-Gesetzes vom 16. Juni 1895 bezeich- 
neten Fabrikate ertheilt worden. 
Im Königreich Sachsen. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Untersteueramt zu Oschatz im Bezirk des Hauptsteueramts zu Meißen die Befugniß zur 
unbeschränkten Erledigung von Begleitscheinen II sowie von Versendungsscheinen über unversteuerten 
inländischen Taback und 
den Zollabfertigun gsstellen am Bayerischen, Berliner und Dresdener Bahnhof zu Leipzig, der Post- 
zollabfertigungsstelle daselbst und der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Chemnitz die Befugniß zur 
Abfertigung von hartem Kammgarn aus Glanzwolle über 20 cm Länge zu den Zollsätzen der Tarif- 
nummer 41tf02. 
Im Herzogthum Anhalt. 
Wegen Eingehens der Zuckersabrik in Großpaschleben ist die bisherige Zuckersteuerstelle 1 zu 
Cöthen aufgehoben und sind die zum Geschäftskreis dieser Zuckersteuerstelle bisher noch gehörigen Zucker- 
fabriken zu Kleinpaschleben und Wulfen in der Weise auf die beiden anderen Zuckersteuerstellen in Cöthen 
vertheilt worden, daß « 
die Zuckerfabrik in Kleinpaschleben der Zuckersteuerstelle II, welche künftig die Bezeichnung 
„Zuckersteuerstelle 1 zu Cöthen“ erhält, 
und 
die Zuckerfabrik zu Wulfen der Zuckersteuerstelle III, welche künftig die Bezeichnung „Zucker- 
steuerstelle Il zu Cöthen“ führt, 
unterstellt worden ist. 
Demgemäß bestehen in Cöthen nur noch 2 Zuckersteuerstellen, und zwar 
die Zuckersteuerstelle I mit den Rohzuckerfabriken Edderitz, Gerlebogk, Biendorf und Kleinpasch- 
leben, 
und 
die Zuckersteuerstelle II mit den Rohzuckerfabriken Cöthen, Klepzig, Elsnigk und Wulfen. 
Im Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 1 
Dem der Mitaussicht des Königlich preußischen Ober-Steuer-Inspektors zu Nordhausen unterstellten 
Steueramt zu Frankenhausen ist die Befugniß zur Abfertigung auch der mit Begleitschein 1 unter 
Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Rohtabacksendungen beigelegt worden. 
In Elsaß-Lothringen. 
Dem Nebenzollamt ll. zu Deutsch-Oth im Bezirk des Hauptzollamts zu Diedenhofen ist die 
Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über Luppeneisen, Rohschienen und Ingots sowie zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über Roheisen ertheilt worden. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.