3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Dem Steueramt l. zu Coepenick im Bezirk des Hauptsteueramts zu Eberswalde ist die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Handschuhe, welche im Veredelungsverkehr wieder eingehen,
und dem Steueramt I. zu Limburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Oberlahnstein das unbedingte
Niederlagerecht gemäß §§. 98 ff. des Vereinszollgesetzes beigelegt worden.
Im Königreich Bayern.
Den Hauptzollämtern zu Augsburg, Fürth und München ist die Befugniß zur Abfertigung
der im §. 14 der Bestimmungen zur Ausführung des Branntweinsteuer-Gesetzes vom 16. Juni 1895 bezeich-
neten Fabrikate ertheilt worden.
Im Königreich Sachsen.
Es ist ertheilt worden:
dem Untersteueramt zu Oschatz im Bezirk des Hauptsteueramts zu Meißen die Befugniß zur
unbeschränkten Erledigung von Begleitscheinen II sowie von Versendungsscheinen über unversteuerten
inländischen Taback und
den Zollabfertigun gsstellen am Bayerischen, Berliner und Dresdener Bahnhof zu Leipzig, der Post-
zollabfertigungsstelle daselbst und der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Chemnitz die Befugniß zur
Abfertigung von hartem Kammgarn aus Glanzwolle über 20 cm Länge zu den Zollsätzen der Tarif-
nummer 41tf02.
Im Herzogthum Anhalt.
Wegen Eingehens der Zuckersabrik in Großpaschleben ist die bisherige Zuckersteuerstelle 1 zu
Cöthen aufgehoben und sind die zum Geschäftskreis dieser Zuckersteuerstelle bisher noch gehörigen Zucker-
fabriken zu Kleinpaschleben und Wulfen in der Weise auf die beiden anderen Zuckersteuerstellen in Cöthen
vertheilt worden, daß «
die Zuckerfabrik in Kleinpaschleben der Zuckersteuerstelle II, welche künftig die Bezeichnung
„Zuckersteuerstelle 1 zu Cöthen“ erhält,
und
die Zuckerfabrik zu Wulfen der Zuckersteuerstelle III, welche künftig die Bezeichnung „Zucker-
steuerstelle Il zu Cöthen“ führt,
unterstellt worden ist.
Demgemäß bestehen in Cöthen nur noch 2 Zuckersteuerstellen, und zwar
die Zuckersteuerstelle I mit den Rohzuckerfabriken Edderitz, Gerlebogk, Biendorf und Kleinpasch-
leben,
und
die Zuckersteuerstelle II mit den Rohzuckerfabriken Cöthen, Klepzig, Elsnigk und Wulfen.
Im Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 1
Dem der Mitaussicht des Königlich preußischen Ober-Steuer-Inspektors zu Nordhausen unterstellten
Steueramt zu Frankenhausen ist die Befugniß zur Abfertigung auch der mit Begleitschein 1 unter
Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Rohtabacksendungen beigelegt worden.
In Elsaß-Lothringen.
Dem Nebenzollamt ll. zu Deutsch-Oth im Bezirk des Hauptzollamts zu Diedenhofen ist die
Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über Luppeneisen, Rohschienen und Ingots sowie zur
Erledigung von Begleitscheinen I über Roheisen ertheilt worden.