Contents : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

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1872.

Muster  W.
Steuerhebebezirk:  Wercker.  Nummer  7  des  Inventariums.

Grauregilter
der

fixirten  Bier-Brauerei  des  Joh.  Walsleben  zu  Neuenseirchen
für  das  I.  Vierteljahr  1873.

Dies  Register  enkhölt  ercanein  Bläller,  welche  mit  Das  Register  ist  im  Sichranme,  rechis  an  der
einer  von  dem  Unierzeichueten  angesiegelten  Schnur  Thiir  im  MHeinen  Schranke  aufzubewahren.
Werder,  den  27.  Dercucber  1872.

durchzogen  sind.
Wade  ben  27.  Dechber  1853.  N.  N.  Ober-  Sicierkonfrolcur.

NM.  N.  Ober-  Sleuerkontroleur.

Anweisung  sũr  den  Gebrauch.

Firerte  bat  FIpeehe  eine  Siunde  vor  Beginn  der  Einmoischung  jedes  einzelne  Gebräude  unter  einer  besonderen  sorllausenden
t  Art  ein  adnte  daß  zwilchen  je  zwei  Eintragungen  genug  leerer  Naum  für  die  Ubersichtliche  Eintragung  de
W–*m  S  Spalte  14  bie
Die  hieuerpllichigen  Brau  u#.  sind  je  nach  den  Steuersöhen  in  den  Spalten
war  jeder  Sio  elnem  besonderen  Namen  unter  Be#  geichnung,  der  Aldellenheit.
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#r  der  Braussosse  ih  (Spalte  7,  g.  1  eis  nach  dem  Pestneen,  bis  au  valsa  ue  anzugeben.
rh  von  der  in  d  ratdekloration  (§.  eiebrs  vom  ond’artbenen  Art  und
alz  Errs  gunn  Feiolo  -Ealls  örehenge  eine  ste  or  der  veanl.  *—  in  Spalte  14  einzuragen.
ichung  der  c  ist  außer  den  Borschristen  im  §.  3  des  Fixationsverkrages  besonders  1  beachien:
d  *  e  dgons  aussollen,  so  is  die  ersie  Eind
  ##tboarten.  zu  durchstreichen  und  in  Spaiie  14  die  u  dis  Erlänterung  31/9
M  #  S  das.  ude  2c.  ci  vor  Beginn  des  Brauaktes,  bei  #räter  belcklossener  Uenderung
Aber  kee  vor  der  GComelchers  unter  Zuziehung  eines  die  Dinderungsgründe  belcheinigenden  Zeugen  oder  Stleueren

  der
neuem  einzutragen;
b)  anst  !  oP  geutn  unkt  der  Einmaischung  oder  die  Menge  des  Bierzuges  gesndert,  so  wird  in  Spalle  14  ein  begründerder
  *  ermert,  spͤteslens  vor  %  Einmaischung  oder  bezüiglich  des  Bierzuges  vor  dem  Ablassen  der  Würze  zum  Kochen,
nt.  unter  *  scheinigung  ei  heugen  oder  Beamien  gem
3.  #s  .  i  die  echgien  ler  Eimragungen.
4.  während  des  Quortals  in  der  Vranerei  nach  der  Auerdnung  des  Oberklomcoleurs  onlzubewahren  und  den
Dsthehien  stets  zugänglich  zu  hallen,  innerhalb  dreier  Tage  nach  Ablauf  des  Tuartals  aber  vom  Fixaten,  mit  seiner
Unierschrist  verlehen,  unausgesordert  der  Hoecelle.  einzureichen.
9

6  bzw.  8  oder  10  einzeln  auszutllbren  und
in  der  er  zur  Berwendung  gelangt:

Ss3
*
2
26
2
2½
Za.
**
2