Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

— 393 — 
CentralGlatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Bu beziehen durch alle Postanstalten und SZBuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. November 1895. M48. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung Seite 393 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Bestellung von Stations-Kon- 
2. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Givil= trolöen . 394 
stands-Akten im Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
393 Reichsgeiettttt:: 394 
  
  
1. Kon fulat= Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Franz Wolff an Stelle des 
auf seinen Antrag ausgeschiedenen Konsuls L. Wöltge zum Konsul in Jacmel (Haiti) zu ernennen geruht. 
  
2. Kolonial-Wesen. 
Dem von dem Landeshauptmann des Schutzgebiets der Neu-Guinea-Kompagnie mit der Vertretung des 
Assessors Mellien betrauten Ingenieur Mende in Herbertshöhe ist auf Grund des Reichsgesetzes vom 
15. März 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 71) die Ermächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit I. Instanz 
im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie, gleichzeitig auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die 
Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75) und des Reichsgesetzes, be- 
treffend die Eheschließung und Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, 
vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599) für seine Person und für die Dauer seiner Thätigkeit als 
Richter I. Instanz im Schutzgebiete die allgemeine Ermächtigung ertheilt, im Bismarck-Archipel, bezüglich 
aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die 
Heirathen, Geburten und Todesfälle zu beurkunden. Die gleiche Befugniß ist ihm für Kaiser Wilhelms- 
land in Behinderungsfällen des dortigen Standesbeamten übertragen. 
 
	        
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