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CentralGlatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Bu beziehen durch alle Postanstalten und SZBuchhandlungen.
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. November 1895. M48.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung Seite 393 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Bestellung von Stations-Kon-
2. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Givil= trolöen . 394
stands-Akten im Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
393 Reichsgeiettttt:: 394
1. Kon fulat= Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Franz Wolff an Stelle des
auf seinen Antrag ausgeschiedenen Konsuls L. Wöltge zum Konsul in Jacmel (Haiti) zu ernennen geruht.
2. Kolonial-Wesen.
Dem von dem Landeshauptmann des Schutzgebiets der Neu-Guinea-Kompagnie mit der Vertretung des
Assessors Mellien betrauten Ingenieur Mende in Herbertshöhe ist auf Grund des Reichsgesetzes vom
15. März 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 71) die Ermächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit I. Instanz
im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie, gleichzeitig auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die
Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75) und des Reichsgesetzes, be-
treffend die Eheschließung und Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande,
vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599) für seine Person und für die Dauer seiner Thätigkeit als
Richter I. Instanz im Schutzgebiete die allgemeine Ermächtigung ertheilt, im Bismarck-Archipel, bezüglich
aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die
Heirathen, Geburten und Todesfälle zu beurkunden. Die gleiche Befugniß ist ihm für Kaiser Wilhelms-
land in Behinderungsfällen des dortigen Standesbeamten übertragen.