Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

II 
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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den fuͤr Militär— 
anwärter nicht aus— 
schließlich bestimmten 
tellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
8. Kreiskasse zu Frankfurt a. M.: 
Kassenassistenten, 
* Buchhalter. 
9. Kreiskassen: 
(Siehe Bemerkungsspalte.) 
10. Verwaltung der indirekten Stenern: 
a) Heizer, Matrosen und Schiffer auf Wacht- 
und Kreuzerschiffen, « 
Gewichtssetzer, Bootsführer 2c., 
Thorwärter:; 
b) Aufseher im ausübenden Grenzaufsichts- 
dienst; 
c) Revisions= und 
) Thorkontroleure, 
WZoll= und Steuereinnehmer 1. 
* Steueraufseher; 
und 
2. Klasse, Zoll= und Steueramts- 
assistenten, 
*Maschinisten und Assistenten auf Zoll- 
kreuzern und Wachtschiffen, 
Assistenten bei dem Hauptstempelmagazin; 
S— 
6 
*Ober-Kontrole-Assistenten, 
Hauptzoll= und Hauptsteueramts-Assi- 
stenten, sowie 
Assistenten bei den Provinzial-Steuer- 
direktionen, nicht aber bei den Erb- 
schaftssteuerämtern. 
1. Eisenbahnverwaltung: 
*Stationsvorsteher 1. 
* Stationsvorsteher 2. 
Stationsverwalter,! 
Stationsassistenten, 
Stationsdiätare, 
iindestens zur Hälfte. 
unter Konkurrenz der 
Steuersupernumc- 
rare. 
sämmtlich für die zu 
a und b aufgeführ- 
ten Beamten. 
zusammengerechnet 
muindestens zu zwei 
Drittheilen. 
zusammengerechnet 
mindestens zueinem 
Drittheil. 
  
  
IV. Ministerium der öffentlichen 
Klasse, 
Klasse, 
für den Stations- 
dienst —, 
  
Stationsaspiranten) 
  
  
  
Regierung zu Wiesbaden. 
Provinzial-Steuerdirektion. 
  
Arbeiten. 
Diejenige Eisenbahn-Di- 
reklion, in deren Bezirk 
die Stelle zu besetzen ist. 
  
  
  
Ziffer 9. Die Stellen der 
Könlglichen Rent- 
meister sind für die 
aus dem Militärstande 
hervorgegangenen Be- 
amten in gleicher Weise 
wie für die aus dem 
Ctollstande hervorge- 
gangenen erreichbar, 
wenn sie die erforder- 
liche Befählgung be- 
sitzen. 
Werden aus dienstlichen 
Gründen Asstisten;: 
tenstellen des 
Stationsdienstes 
mit Civilfupernumcra“ 
ren besetzt, wozu es 
ciner Vereinbarung 
zidischen dem Minister 
der öffentlichen u#r- 
beiten und dem Kriegs- 
minister bedarf, so ist 
den Militäranwärtern 
einegleiche Anzahl von 
Assisientenstellen des 
Absertigungsdienstes, 
welehe sonst den Cioll- 
anwärtern zufallen 
würden, als Ersatz 
mehr zuzuweisen.
	        
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