Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Das Steueramt II. zu Treuenbrietzen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Brandenburg a/H. 
ist aufgehoben worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Hauptzollamt zu Swinemünde die Befsugniß zur Untersuchung der deklarirten Verschnitt— 
weine und -Moste auf ihre Eigenschaft als solche, 
dem Steueramt J. zu Hameln im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim die Befugniß zur 
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, 
dem Steueramt I. zu Northeim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden die Besugniß zur 
Abfertigung von Mühlenfabrikaten, welche mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen zur 
Ausfuhr angemeldet werden, 
dem Steueramt l. zu Gelnhausen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hanau die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über unbearbeitete, speziell revidirte und unter Verschluß abgelassene 
ausländische Tabackblätter und 
dem Steueramt l. zu Paderborn im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lemgo die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen !] über Waaren der Tarifnummern 11g, 18°1 3. 4, 18 g, 206 3, 21e, 
30 und 35 d 1. 2. 
Die Befugniß des Steueramts l. zu Cöpenick im Bezirk des Hauptsteueramts zu Eberswalde 
zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Thee (Theestaub, Theestengel, Theefegsel), welcher für das 
Privatlager der Firma Kunheim & Co. zu Niederschönweide eingeht, sowie zur Ausfertigung von Be- 
gleitscheinen I über Thee (Theestaub 2c.), welcher aus dem vorbezeichneten Lager wieder ausgeführt wird, 
ist zurückgezogen worden. 
-· Im Königreich Bayern. 
Es ist ertheilt worden: 
Der Aufschlag-Einnehmerei zu Oettingen im Bezirk des Hauptzollamts zu Augsburg die 
Befugniß zur Ausfertigung von Branntwein-Versendungsscheinen und dem Nebenzollamt II. zu Eslarn 
im Bezirk des Hauptzollamts zu Waldsassen die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 auf 
das Hauptzollamt Fürth über die von der Firma Schrenk & Co., Vereinigte Bayerische Spiegelglas-- 
werke zu Fürth, zur Veredelung im Zollinlande und Wiederausfuhr nach Amerika aus Böhmen einge- 
führten polirten Spiegelgläser (Nr. 10 42 des Zolltarifs). 
« DasNebenzollamtlLzuTittmoningimBezirkdesHauptzollamtgzuSimbachistinein 
Nebenzollamt I. und das Nebenzollamt l. zu Schwarzbach im Bezirk des Hauptzollamts zu Reichenhall 
in ein Nebenzollamt ll. umgewandelt worden. 
Das Nebenzollamt I. Tittmoning hat die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung und Erledi- 
gung von Begleitscheinen l und II, sowie die Befugniß zur Abfertigung des Waaren-Ein= und Aus- 
ganges im Eisenbahnverkehr (§§. 63 und 66—71 des Vereins-Zollgesetzes) und zur Abfertigung der 
unter Eisenbahnwagenverschluß ankommenden Begleitscheingüter, das Nebenzollamt ll. zu Schwarzbach 
die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 im Transitverkehr mit den im 
Hauptzollamtsbezirk Reichenhall gelegenen Nebenzollämtern II. Melleck und Untergemeinde erhalten. 
Im Königreich Sachsen. 
Dem Hauptsteueramt zu Meißen ist die Befugniß zur Abfertigung der für die Firmen Johannes 
Quaas in Meißen und Julius von Graba in Cölln bei Meißen unter Eisenbahnwagenverschluß und 
Begleitscheinkontrole aus England eingehenden Weißbleche ertheilt worden. 
Im Großherzogthum Baden. 
Der Steuereinnehmerei zu Büchenau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Karlsruhe (Ober- 
einnehmerei-Bezirk Bruchsal) ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen ! 
über die aus bezw. nach den dortigen Privatlagern für unversteuerten inländischen Taback erfolgenden 
Tabacksendungen ertheilt worden.
	        
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