Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
Seor nmesn d —
—
Hülfsdiener bei den Staatsanwaltschaften,
Registratoren bei den Kollegialgerichten,
Kanzlisten bei den Kollegialgerichten,
4Kanzleigehülfen bei den Kollegialgerichten,
51. Schreibgehülfen des Oberstaatsanwalts,
Schreibgehülfen bei den Staatsanwaltschaften,
53. Amtsgerichtsdiener, Hauswärter bei den Amts-
erichten,
Assistent des Gerichtskostenrevisors,
4Kriminalschutzmänner bei den Staatsanwalt-
schaften,
4Verwalter an den Gefängnissen und Provinzial-
arresthäusern,
uGefangenaufseher an dem Landeszuchthause, an
den Gefängnissen, Provinzialarresthäusern und
einzelnen Haftlokalen, sowie an der Zellenstraf-
anstalt zu Butzbach,
u Gefangenwärter an
anstalten,
Hülfsgerichtsschreiber bei den Untersuchungs-
richtern,
Gerichtsvollzieher.
sämmtlichen Gefangen-
zur Hälfte.
zur Halfte.
zur Helfte.
—
Erster Staatsanwalt.
Ministerium des Innern und
der Justiz.
Präsident des Kollegial=
gerichts.
Oberstaatsanwalt.
Erster Staatsanwalt.
| Ministerium des Innern und
der Justiz.
Oberstaatsamwalt.
Ministerium des Innern und
der Justiz.
III. Ressort des Ministeriums der Einanzen.
4Kanzlisten bei dem Ministerium,
.Kanzleigehülfen bei dem Ministerium,
.Kanzleidiener bei dem Ministerium,
Kanzleiwärter bei dem Ministerium,
Kanzlist bei der Hauptstaatskasse,
4.Kanzleigehülfen bei der Hauptstaatskasse,
Kassediener bei der Hauptstaatskasse.
.Kanzleiwärter bei der Hauptstaatskasse,
Kanzlist bei dem Erbschaftssteueramt,
. IPfandmeister,
Ministerium der Finanzen.
Ziffer 60. Bis zur Au-
stellung sämmtlicher
vor Erlaß der Ver-
ordnung vom 9. De-
zember 1882 geprüften
Civilaspiranten für
den Gerichtsvollzieher-
dienst wird den Mili-
täranwärtern abwech-
selnd von vier, dann
drei Anstellungen nur
je eine zu Gute kom-
men. Bis zur An—
stellung der nach
dem 9. Dezember 1882,
aber vor dem 15. No-
vember 1884 geprüften
Civilaspiranten ist nur
die Hälfte der Gerichts-
vollzieherstellen mit
Militäranwärtern zu
besetzen.