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Angabe
bei den fuͤr Militär—
anwärter nicht aus.
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bezeichnung der Stellen. Bemerkungen.
Telegraphisten und Hülfstelegraphisten, —
üre ü 1 — 1) Mit der Maßgabe,
"6 # se bei Uebergaug
Süenugehüllen, ) — . 3
er, der Bahnen in die
Kassendiener, — landesherrliche Ver-
Büreaudiener, — waltung ernomme-
Portiers und Perronwärter, rücken in diese Stellen
Billetdrucker, » — zunachst berücksichtigt
Expedirende Weichenwärter, — werden können.
Weichenwärter, —
Bahnwärter, —
Bremser, —
Wächter, —
Schmierer, —
Pumpenwärter, —
Güterbodenvorarbeiter. —
III. Finanzministerium.
1. Beim Ministerium:
Geistige Befahigung:
* Kanzlisten, — Bestehen der höheren
Kopiisten, — wessenschuftchenpn
1 ..« — Geistige Befählgung:
Kanzleidiener. Besichen der gewöhn=
2. Beim Revisions-Departement (zugleich bei der
Kommission zur Verwaltung des Domanial=
Kapital-Fonds):
Bote.
3. Bei der Renterei:
Boten.
4. Bei der Abtheilung für Domänen und Forsten
und im Bereiche der Verwaltung derselben:
Großherzogliches Militär-
Departement zu Schwerin.
lichen wissenschaft-
lichen Prüfung.
Geistige Befähigung:
Bestehen der niederen
Prüfung.
Gelstige Befählgung:
Bestehen der gewöhn-
lichen wissenschaft-
lichen Prüsung.
* i — Geistige Befählgung:
Kanzissten, nptcge,g der höheren
oOpüurlten, — wissenschaftlichenru-
Pedell, — fung.
idiener — Geistige Befählgung:
Kanzleidiener, Glsuhen der gewohn-
lchen wissenschaft-
lichen Prüfung.
— Gelstige Befählgung:
Aktenbote, D chaie der niederen
Prüfung. ordert
"36 br ½ – 2) Die Stelle ersorder
Aktenfahrer,) Linen kräftigen
Mann.
Salgzschreiber zu Sülgze,
alternirend.
Geistige Befählgung:
Bestehen der hoheren
wissenschaftlichen Pru-
fung.
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