Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
T anwärter nicht aus- 
cschließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
wenn es nicht die Behörde 
Bemerkungen. 
  
—— 
10. 
11. 
12. 
Vollstreckungsbeamte in Verwaltungssachen, 
14. 
15. 
16. 
17. 
Kanzlisten, 
Die Hausmänner bei dem Museum zu Alten- 
burg und bei dem Genesungshause zu Noda, 
Die Kopisten und Diener bei den Landraths- 
amtern, einschließlich der Lohnschreiber und 
Hülfsdiener, 
Die Kopisten bei den Gerichten und der Staats- 
anwaltschaft, einschließlich der Lohnschreiber, 
Die Gerichtsvollzieher, 
. Die Diener bei den Gerichten und der Staats- 
anwaltschaft, einschließlich der mit dem Ge- 
fangenmeister= und Hausmannsdienst beauf- 
tragten und einschließlich etwaiger Hülfsdiener, 
Kopisten und Lohnschreiber bei dem Hauptsteuer- 
amte, den Steuer= und Rentämtern und den 
Bauämtern, 
Diener bei dem Hauptsteneramte, den Stener- 
und Rentämtern und den Bauämtern, einschließ- 
lich der Hausmänner und etwaiger Hülfsdiener, 
Straßenausseher, 
Sportelbeamte bei den Steuer= und Rentämtern, 
Steueraufseher, 
Kopisten, Botenmeister und Diener bei der 
Landesbank, einschließlich etwaiger Hülfsdiener 
und Lohnschreiber, 
Der Inspektor und der demselben beigegebene 
Hülfsarbeiter bei der Verwaltung des Amts- 
und Nachrichtsblattes, 
Der Anstaltskontroleur bei dem Genesungshause 
zu Roda, 
Expedienten bei den Landrathsämtern. 
Kopisten, 
Ständige Hülfsschreiber, 
  
  
mindestens zu zwei 
Dritteln. 
mindestens zur Hälfte, 
beziehentlich ab- 
wechselnd mit Mili- 
täranwärtern. 
Herzogliches Ministerium, 
Abtheilung des Innern. 
Herzogliches Ministerium, 
Abtheilung für Justizan- 
gelegenheiten. 
Hersogliches Ministerium, 
Abtheilung für Finanzen. 
  
Direktion der Herzoglichen 
Landesbank. 
Herzogliches Ministerium, 
Abtheilung des Innern. 
  
  
XIV. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Herzogliches Staats- 
| ministerium zu Gotha. 
  
  
Dle Stellen unter Ziffer 
lnmit dem Vorbehalte, 
Aspiranten zum höhe- 
ren Steuerdienst aus 
dem Cioilstande zu- 
nächst solche Stellen 
zu Übertragen, jedoch 
höchstens bis zu einem 
Drittheil der Stellen. 
Soweit solche aus 
Staatskassen unmit- 
telbar gelohnt werden, 
Wiedoch mit Ausschluß 
des Kanzlisten bei 
dem Ministertal-De- 
partement der aus- 
wärtigen Angelcgen 
heiten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.