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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An.-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
Bote
beider Landesbrandkasse und Landrentenbank,
Stromaufseher,
Laboratoriumdiener bei der landwirthschaftlichen
Versuchsstation zu Bernburg,
Wachtmeister,
Reitende Jäger,
Fußjäger
der Herzoglichen Jägerbrigade.
Hausmeisler,
Schuldiener
.
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bei den höheren Schulanstalten des Landes.
IX. Schulverwaltung.
Herzogliche Regierung, Ab-
theilung des Innern, zu
Dessau
theilung für das Schul-
wesen, zu Dessau.
Gren Regierung, Ab-
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen.
In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden,
außer bei der Ministerial-Abtheilung, bei
welcher die auswärtigen Angelegenheiten be-
arbeitet werden:
Kanzlisten, Kopisten, Lohnschreiber.
In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden:
Kastellane, Boten, Diener und Beidiener.
In der Gendarmerie:
* Wachtmeister, Obergendarmen, Gendarmen.
Wegewärter.
Im Steueraussichtsdienste:
Salinenkontroleure, * Steueraufseher, )
diätarische Steueraufseher.
Chausseegeld-Einnehmer. )
uGefsangenmeister, Gefangenwärter.
* Gerichtsvollzieher.
uBei den Landräthen:
Registratoren.
.Bei der Staatshauptkasse, den Bezirkskassen
und den Stenerämtern:
*Buchführer, Kalkulatoren, Kassenschreiber,
verste und weitere #Assistenten.
Bei den Gerichten:
Gerichtsschreibergehülfen.
XVII. Fürstenthum Schwarzb
In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden,
außer bei der Ministerial-Abtheilung, bei welcher
die auswärtigen Angelegenheiten bearbeitet
werden:
Kanzlisten, Kopisten, ständige Hülfsschreiber.
In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden:
a) Kastellane und Hausmeister, Diener, Bei-
diener und Boten, Exekutoren; ferner
b) Gerichtsvollzieher,
Q
nur zur Hälfte.
nur zur Hälfte.
nur zur Hälfte.
Fürstliches Ministerium zu
Sondershausen.
urg-Rudolstadt.
Fürstliches Ministerium zu
Rudolstadt.
æ*) Dlie desinitive An-
stellung setzt den
Nachwels der Be-
fahigung voraus.
Die Anstellung und
die Annahme als
Stellenanwärter er-
solgt nur nach Ab-
legung einer Pru-
fung.
1) Es bleibt vorbe-
halten, die Stellen der
Steueraufseher vor-
übergehend (bis
höchstens zu elnem
Drittheil) mit Aspl-
ranten des höheren
Stenerdleustes zu be-
setzen.
2) Soweitdie Chaussec-
geld-Einnahmen nicht
verpachtet oder als
Nebengeschäft besorgt
werden.
Die vorgeschriebenen
Llsten werden bel
dem Fürstlichen Mi-
nisterium geführt.