Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An.- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
Bote 
beider Landesbrandkasse und Landrentenbank, 
Stromaufseher, 
Laboratoriumdiener bei der landwirthschaftlichen 
Versuchsstation zu Bernburg, 
Wachtmeister, 
Reitende Jäger, 
Fußjäger 
der Herzoglichen Jägerbrigade. 
Hausmeisler, 
Schuldiener 
. 
——————— 
bei den höheren Schulanstalten des Landes. 
  
IX. Schulverwaltung. 
  
Herzogliche Regierung, Ab- 
theilung des Innern, zu 
Dessau 
  
  
theilung für das Schul- 
wesen, zu Dessau. 
Gren Regierung, Ab- 
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, 
außer bei der Ministerial-Abtheilung, bei 
welcher die auswärtigen Angelegenheiten be- 
arbeitet werden: 
Kanzlisten, Kopisten, Lohnschreiber. 
In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden: 
Kastellane, Boten, Diener und Beidiener. 
In der Gendarmerie: 
* Wachtmeister, Obergendarmen, Gendarmen. 
Wegewärter. 
Im Steueraussichtsdienste: 
Salinenkontroleure, * Steueraufseher, ) 
diätarische Steueraufseher. 
Chausseegeld-Einnehmer. ) 
uGefsangenmeister, Gefangenwärter. 
* Gerichtsvollzieher. 
uBei den Landräthen: 
Registratoren. 
.Bei der Staatshauptkasse, den Bezirkskassen 
und den Stenerämtern: 
*Buchführer, Kalkulatoren, Kassenschreiber, 
verste und weitere #Assistenten. 
Bei den Gerichten: 
Gerichtsschreibergehülfen. 
XVII. Fürstenthum Schwarzb 
In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, 
außer bei der Ministerial-Abtheilung, bei welcher 
die auswärtigen Angelegenheiten bearbeitet 
werden: 
Kanzlisten, Kopisten, ständige Hülfsschreiber. 
In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden: 
a) Kastellane und Hausmeister, Diener, Bei- 
diener und Boten, Exekutoren; ferner 
b) Gerichtsvollzieher, 
Q 
  
  
nur zur Hälfte. 
nur zur Hälfte. 
nur zur Hälfte. 
  
Fürstliches Ministerium zu 
Sondershausen. 
  
  
urg-Rudolstadt. 
Fürstliches Ministerium zu 
Rudolstadt. 
  
  
  
æ*) Dlie desinitive An- 
stellung setzt den 
Nachwels der Be- 
fahigung voraus. 
Die Anstellung und 
die Annahme als 
Stellenanwärter er- 
solgt nur nach Ab- 
legung einer Pru- 
fung. 
1) Es bleibt vorbe- 
halten, die Stellen der 
Steueraufseher vor- 
übergehend (bis 
höchstens zu elnem 
Drittheil) mit Aspl- 
ranten des höheren 
Stenerdleustes zu be- 
setzen. 
2) Soweitdie Chaussec- 
geld-Einnahmen nicht 
verpachtet oder als 
Nebengeschäft besorgt 
werden. 
Die vorgeschriebenen 
Llsten werden bel 
dem Fürstlichen Mi- 
nisterium geführt.
	        
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