Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

2. Gesammtverzeichniß 
der 
Privat-Eisenbahnen und durch Private betriebenen Eisenbahnen, welchen die Ver- 
pflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von Beamtenstellen Militäranwärter vorzugs- 
weise zu berücksichtigen. 
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
Altdamm-Kolberger Eisenbahn. 
. Altenburg Zeitzer Eisenbahn (für 
die preußische Strecke). 
Altona-Kaltenkirchener Eisen. 
bahn. 
Braunschweigische Landeseisen- 
bahn (für die preußische Strecke 
der Bahn Braunschweig-Derne- 
burg-Seesen). 
Breslau-Warschauer Eisenbahn 
(preußische Abtheilung). 
. Broelthal-Bahn. 
.Crefelder Eisenbahn. 
Cronberger Eisenbahn. 
  
I. Köni greich Preußen. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
Bahnwärter, Schaffner und 
sonstige Unterbeamte, mit 
Ausnahme der einer tech- 
nischen Vorbildung bedür- 
fenden. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 2. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 2. 
  
40 Jahre. 
So 
Ei 
40 "⅞ 
40 
35 
  
Direktion der Altdamm-Kol- 
berger Eisenbahngesellschaft 
zu Stettin. 
Königliche Generaldirektion 
der Sächsischen Staatseisen- 
bahnen zu Dresden. 
Direktion der Altona-Kalten. 
kirchener Eisenbahngesell- 
schaft zu Altona. 
Direktion der Braunschwei- 
gischen Landeseisenbahn- 
gesellschaft zu Braunschweig. 
Direktion der Breslau-War- 
schauer Eisenbahngesell- 
schaft zu Oels. 
Direktion der Broelthaler 
Eisenbahn-Aktiengesellschaft 
zu Hennef a. d. Sieg. 
Direktion der Crefelder Eisen- 
bahngesellschaft zu Crefeld. 
Verwaltungsrath der Cron- 
berger Eisenbahngesellschaft 
zu Cronberg. 
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatseisen- 
bahndieust in 
dieser Beziehung, 
insbesondere be- 
züglich der Er- 
mittelung der 
Militäranwärter 
bestehenden Vor- 
schriften zur An- 
wendung zu 
bringen. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1.
	        
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