Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Altersgrenze,, Bezeichnung der Behörde, 
Bezeichnun bis zu welcher un welche die Bewerbungen 
Vezeichnung der Seellen! welche vorngs. Militär- zu richten sind, soweit nicht 
der »»"»« » anwärter in den Vakanzanmeldungen Bemerkungen. 
Eisenbahn weise mit Militäranwärternberücksichtigtndere Anstellungsbehörden 
se v zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichner 
müssen. werden. 
5. Mannheim- Weinheim Heidel.Wie zu 1. 40 Jahre. Wie zu 1. Wie zu 1. 
berg-Mannheimer Eisenbahn. 
6. Lokalbahn Zell i. W.-Todtnau.Wie zu 1. 40 Wie zu l. Wie zu 1. 
7. Lokalbahn Kehl-Lichtenau-Bühl.Wie zu 1. 40 Straßburger Straßenbahn= Wie zu 1. 
gesellschaft zu Straßburg 
i. Els. 
8. Nebenbahn Haltingen-Kandern. Wie zu 1. 40 Vorstand der NebenbahnWie zu 1. 
Haltingen - Kandern zu 
Freiburg i. Breisgau. 
9. Nebenbahn Krozingen-Staufen-Wie zu 1. 40 Vorstand der Nebenbahn Kro.Wie zu 1. 
Sulzburg. zingen- Staufen- Sulzburg 
zu Freiburg i. Breisgau. 
10. Lokalbahn Rhein - Ettenheim. Wie zu 1. 40 Vorstand der Lokalbahn Rhein-Wie zu 1. 
münster. Ettenheimmünster zu Frei- 
burg i. Breisgau. 
11. Hessische Ludwigs-Eisenbahn (für Stationsdiener- Bahnwärter, Eine Alters. Verwaltungsrath der Hessi.#?) Die Bahn- 
die Strecken Mannheim. hessische 
Grenze gegen Lampertheim und 
Eberbach-hessische Grenze gegen 
Erbach). 
  
Weichenwärter, Stations- 
aufseher, Magazinauf- 
seher, Lademeister, Kele- 
graphisten, 1Billet= und 
Gepäckexpedienten, Güter- 
expedienten bezw. Gehül- 
fen, 1Stationsverwalter 
II. und 1II. Klasse, #Sta- 
tionsassistenten, +Sta- 
tionsgehülfen bezw. Diur- 
nisten, Zugführer, Kon- 
dukteure, Bremser, oWagen- 
wärter, o Wagenaufseher. 
  
grenze ist für 
die badischen 
Strecken nicht 
festgesetzt. 
  
schen Ludwigs-Eisenbahn- 
gesellschaft zu Mainz. 
  
und Weichen- 
wärter finden 
nur dann Berück. 
sichtinung, wenn 
sie längere Zeit 
bei der Unter- 
haltung und Er- 
neuerung des 
Oberbaues, so- 
wie im Bahn- 
bewachungs- und 
Signaldienst ei- 
ner im Betriebe 
befindlichen Bahn 
thätig oder beim 
Eisenbahn- Neu- 
bau beschäftigt 
gewesen sind. 
1) Zur Erlangung 
der mit be- 
zeichneten Stel- 
len ist eine Prü- 
fung erforder- 
lich; diese Stel- 
len werden nur 
zur Hälfte 
mit Militäran- 
wärtern besetzt. 
o) Die Wagen- 
wärter- und 
Wagenauf= 
seher--Stellen 
sind den mitttech- 
nischer Vorbil- 
dung versehenen 
Militäranwär- 
tern vorbehalten.
	        
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