Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs— 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungebehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
Bemerkungen. 
  
  
VI. Großherzogthum Moecklenburg-Schwerin. 
1. Boizenburger Stadt- und Hafen- 
bahn. 
2. Wismar-Karower Eisenbahn. 
  
Subaltern= und Unterbeamte. 
Zugführer, Schaffner, Brem- 
ser, Weichensteller, Strecken- 
wärter. 
  
37 Jahre. 
37 
  
Vorstand der Boizenburger 
Stadt- und Hafenbahn zu 
Boizenburg a. E. 
Großherzogliche General= 
Eisenbahndirektien zu 
Schwerin. 
VII. Großherzogthum Sachsen. 
1. Feldabahn. 
2. Weimar - Berka - Blankenhainer 
Eisenbahn. 
  
Zugführer, Expedienten (Sta- 
tionsvorsteher), Büreau- 
und Expeditionsgehülfen. 
Zugführer, Schaffner (zug- 
führender), Weichensteller, 
Bremser, Bahn- und andere 
Wärter, Wächter. 
  
40 Jahre. 
40 
  
Betriebsverwaltung der Felda- 
bahn zu Dermbach. 
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatsdienst in 
dieser Beziehung, 
insbesondere be- 
züglich der Er- 
mittelung der Mi- 
litäranwärter be- 
stehenden und noch 
k erlassenden 
orschriften in 
Anwendung zu 
bringen (vergl. das 
Publikandum vom 
22. September 
1882, betreffend 
die im Bundes- 
rath vereinbarten 
Grundsätze für die 
Besetzung der 
Subaltern= und 
Unterbeamten- 
stellen bei 
Reichs-- und 
Staatébehõrden 
mit Militäran= 
wärtern). 
den 
Stationsaufseher, 
Stationswärter 
(letztere lediglich 
im Stationsdienst 
und Expeditions- 
dienst beschäftigte 
Beamte) sind zu 
zwei Dritteln, 
alle übrigen Sub- 
altern= und Un- 
terbeamtenstellen, 
für welche besov- 
dere hechusche 
Keuntnisse nicht 
erforderlich sind, 
ausschließlich 
mit Militärs zu 
besetzen.
	        
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