Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. April 1896. S 16.
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Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot der 3. Militär-Wesen: Aenderungen der Landwehr-Bezirks-
Verbreitung der „Wiener Allgemeinen Zeitung“ Seite 99 Eintheilung... 100
2. Bersicherungs -Wesen: Unfallversicherung für die im Konfulat-Wesen: Ereauatur-Ertheil 101
Betriebe des Kaiser Wilhelm-Kanals beschäftigten ver- 1 4t 4. B tser J Lequa ur-I beaineen- r
sicherungspflichtigen Personen, Einsetzung der Aus- 4Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
führungsbehöndiei 99 Reichsgebtkt. 101 Alle TABELLEN SIND EINZELN EINZULESEN UND ZU BEARBEITEN
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts I Berlin vom 15. November 1895
und 12. März 1896 gegen die „Wiener Allgemeine Zeitung“ zweimal binnen Jahresfrist Verurtheilungen
auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des §. 14 des
Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) die fernere Verbreitung dieser Zeitung
auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten.
Berlin, den 14. April 1896.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
2. Versicherungs -Wesen.
Nachdem das Reich mit dem Betriebe des Kaiser Wilhelm-Kanals vom 1. April d. J. ab aus der
Tiefbau-Berufsgenossenschaft ausgeschieden ist und die Unfallversicherung der im Betriebe beschäftigten
versicherungspflichtigen Personen selbst übernommen hat, bestimme ich zur Ausführung der §§. 2 bis 10
des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall= und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 (Reichs-
Gesetzbl. S. 159) für den Betrieb des Kaiser Wilhelm-Kanals das Folgende:
1. Die Geschäfte der Ausführungsbehörde werden für den gesammten Kanalbetrieb von dem
Kaiserlichen Kanalamt in Kiel wahrgenommen. Demselben liegt insbesondere auch die Fest-
stellung der Entschädigungen ob.
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