Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
XXIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. April 1896. S 16. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot der 3. Militär-Wesen: Aenderungen der Landwehr-Bezirks- 
Verbreitung der „Wiener Allgemeinen Zeitung“ Seite 99 Eintheilung... 100 
2. Bersicherungs -Wesen: Unfallversicherung für die im Konfulat-Wesen: Ereauatur-Ertheil 101 
Betriebe des Kaiser Wilhelm-Kanals beschäftigten ver- 1 4t 4. B tser J Lequa ur-I beaineen- r 
sicherungspflichtigen Personen, Einsetzung der Aus- 4Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
führungsbehöndiei 99 Reichsgebtkt. 101  Alle TABELLEN SIND EINZELN EINZULESEN UND ZU BEARBEITEN 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts I Berlin vom 15. November 1895 
und 12. März 1896 gegen die „Wiener Allgemeine Zeitung“ zweimal binnen Jahresfrist Verurtheilungen 
auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des §. 14 des 
Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) die fernere Verbreitung dieser Zeitung 
auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 14. April 1896. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
2. Versicherungs -Wesen. 
Nachdem das Reich mit dem Betriebe des Kaiser Wilhelm-Kanals vom 1. April d. J. ab aus der 
Tiefbau-Berufsgenossenschaft ausgeschieden ist und die Unfallversicherung der im Betriebe beschäftigten 
versicherungspflichtigen Personen selbst übernommen hat, bestimme ich zur Ausführung der §§. 2 bis 10 
des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall= und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 159) für den Betrieb des Kaiser Wilhelm-Kanals das Folgende: 
1. Die Geschäfte der Ausführungsbehörde werden für den gesammten Kanalbetrieb von dem 
Kaiserlichen Kanalamt in Kiel wahrgenommen. Demselben liegt insbesondere auch die Fest- 
stellung der Entschädigungen ob. 
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