Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

Anhang 
Ur. 20 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. 
Berlin, Freitag, den 26. Juni 1896. 
  
  
Militär---Wesen. 
  
Gesammtuverzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Bemerkungen: 
1. Die mit '* bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B a und C. a) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten 
unter A. b, B. b und c oder C. c (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit 
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem #1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Uebersicht. 
  
Seite 
Oeffentliche Lehranstalten. Selte Progymnasien (0b. 8 ... 162 
Gymnasien (A. 8 .... 154 Realschulen (C. p)Jj. ........ 168 
Real-Gymnasien (A. bbb. 159 Real-Progymnasien (C.eeh 165 
Ober-Realschulen (A.fctctf)n)n 160|Höhere Bürgerschulen (cz.e 1909090 .. 166 
Progymnasien (8.a ... .... 161 Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C.e) 166 
Realschulen 8..0o0o0o) 161 Andere öffentliche Lehranstalten (C. 11)1) .. 168 
Real-Progymnasien (8..cheeeee 162 Privat-Lehranstalen. 169 
  
31
	        
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