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Berechnung der gesammten schwefligen Säure. Wurden auf 50 cem Wein a cem ½/0-Normal-
Jodlösung verbraucht, so sind enthalten:
1 — O, oi2s a Gramm gesammte schweflige Säure (805) in 100 eem Wein.
Zufolge neuerer Erfahrungen ist ein Theil der schwefligen Säure im Weine an organische Bestandtheile ge-
bunden, ein anderer im freien Zustande oder als Alkalibisulsit im Weine vorhanden. Die Bestimmung der freien
schwefligen Säure geschieht nach folgendem Verfahren. Man leitet durch ein Kölbchen von etwa 100 cem Inhalt
10 Minuten lang Kohlensäure, entnimmt dann aus der frisch entkorkten Flasche mit einer Pipette 50 cem Wein
und läßt diese in das mit Kohlensäure gefüllte Kölbchen fließen. Nach Zusatz von 5 cem verdünnter Schwefelsäure
wird die Flüssigkeit in der vorher beschriebenen Weise mit ½0-Normal-Jodlösung titrirt.
Berechnung der freien schwefligen Säure. Wurden auf 50 cem Wein a Kubikcentimeter ½#0-Normal=
Jodlösung verbraucht, so sind enthalten:
1I = 0),00128 à Gramm freie schweflige Säure (802) in 100 cem Wein.
Der Unterschied der gesammten schwefligen Säure und der freien schwefligen Säure ergiebt den Gehalt
des Weines an schwefliger Säure, die an organische Weinbestandtheile gebunden ist.
Anmerkung 2. Wurde der Gesammtgehalt an schwefliger Säure nach dem in der Anmerkung 1
beschriebenen Verfahren bestimmt, so ist dies anzugeben. Es ist wünschenswerlh, daß in jedem Falle die freie
beziehungsweise die an organische Bestandtheile gebundene schweflige Säure bestimmt wird.
17. Bestimmung des Sachharins.
Man verdampft 100 cem Wein unter Zusatz von ausgewaschenem grobem Sande in einer
Porzellanschale auf dem Wasserbade, versetzt den Rückstand mit 1 bis 2 cem einer 30 prozentigen Phosphor=
säurelösung und zieht ihn unter beständigem Auflockern mit einer Mischung von gleichen Raumtheilen
Aether und Petroleumäther bei mäßiger Wärme aus. Man filtrirt die Auszüge durch gereinigten Asbest in
einen Kolben und fährt mit dem Ausziehen fort, bis man 200 bis 250 cem Filtrat erhalten hat. Hierauf
destillirt man den größten Theil der Aether-Petroleumäthermischung im Wasserbade ab, führt die rück-
ständige Lösung aus dem Kolben in eine Porzellanschale über, spült den Kolben mit Aether gut nach,
verjagt dann Aether und Petroleumäther völlig und nimmt den Rückstand mit einer verdünnten Lösung
von Natriumkarbonat auf. Man filtrirt die Lösung in eine Platinschale, verdampft sie zur Trockne, mischt
den Trockenrückstand mit der vier= bis fünffachen Menge festem Natriumkarbonat und trägt dieses Gemisch
allmälig in schmelzenden Kalisalpeter ein. Man löst die weiße Schmelze in Wasser, säuert sie vorsichtig
(mit aufgelegtem Uhrglase) in einem Becherglase mit Salzsäure an und fällt die aus dem Sachharin
entstandene Schwefelsäure mit Chlorbaryum in der unter II Nr. 5 vorgeschriebenen Weise.
Berechnung. Wurden bei der Verarbeitung von 100 cem Wein a Gramm Baryumsulfat
gewonnen, so sind enthalten:
X = 0),7857 à Gramm Sachharin in 100 cem Wein.
18. Nachweis der Salichlsäure.
50 cem Wein werden in einem chylindrischen Scheidetrichter mit 50 cem eines Gemisches aus
gleichen Raumtheilen Aether und Petroleumäther versetzt und mit der Vorsicht häufig umgeschüttelt, daß
keine Emulsion entsteht, aber doch eine genügende Mischung der Flüssigkeiten stattfindet. Hierauf hebt
man die Aether-Petroleumätherschicht ab, filtrirt sie durch ein trockenes Filter, verdunstet das Aether-
gemisch auf dem Wasserbade und versetzt den Rückstand mit einigen Tropfen Eisenchloridlösung. Eine
roth-violette Färbung zeigt die Gegenwart von Salichlsäure an.
Entsteht dagegen eine schwarze oder dunkelbraune Färbung, so versetzt man die Mischung mit
einem Tropfen Salzsäure, nimmt sie mit Wasser auf, schüttelt die Lösung mit Aether-Petroleumäther aus
und verfährt mit dem Auszug nach der oben gegebenen Vorschrift.
19. Nachweis von arabischem Gummi und Dextrin.
Man versetzt 4 cem Wein mit 10 cem Alkohol von 96 Maßprozent. Entsteht hierbei nur eine
geringe Trübung, welche sich in Flocken absetzt, so ist weder Gummi noch Dextrin anwesend. Entsteht
dagegen ein klumpiger zäher Niederschlag, der zum Theil zu Boden fällt, zum Theil an den Wandungen
des Gefäßes hängen bleibt, so muß der Wein nach dem folgenden Verfahren geprüft werden.
100 cem Wein werden auf etwa 5 cem eingedampft und unter Umrühren solange mit Alkohol
von 90 Maßprozent versetzt, als noch ein Niederschlag entsteht. Nach 2 Stunden filtrirt man den
Niederschlag ab, löst ihn in 30 cem Wasser und führt die Lösung in ein Kölbchen von etwa
100 cem Inhalt über. Man fügt 1 cem Salzsäure vom spezifischen Gewichte 1,12 hinzu, verschließt das