Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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Dem Werthe von A mit 140 mg kommt in der Tabelle der Werth von 150 mg, dem 
Invertzucker auf 100 Gesammtzucker mit 4,, die Zahl 5 am nächsten; am Kreuzungspunkte der 
mit 5 Prozent Invertzucker bezeichneten Zeile mit der Spalte für 150 ma findet sich der Faktor 51,. 
Wird dieser in die Formel * X Feingesetzt, so erhält man en X 51, = 4,56 Prozent Invert- 
7256 
zucker. Hierauf wird der Invertzucker durch Abzug von ½0 auf Sachharose umgerechnet und die 
erhaltene Zahl (4/56 — 0,,3 — 4,,,) zu derjenigen der Polarisation hinzugezählt. Aus der Summe 
und den Graden Brix ermittelt man alsdann den Quotienten in bekannter Weise. 
  
2. Feststellung des Quotienten der auf Raffinosegehalt zu untersuchenden Inckerablänfe. 
» Nachdem die Grade Brix des betreffenden Zuckerablaufs in der im Abschnitt 1 angegebenen 
Weise ermittelt worden sind, wird der Zuckergehalt desselben aus der direkten Polarisation (P) und 
der bei 20° C. oder bei einer wenig davon abweichenden Temperatur unter entsprechender Korrektur 
zu ermittelnden Polarisation nach der Inversion (J) vermittelst der Formel 
2 (Zucker) — 77 7r 
783 
festgestellt. 
Will man außerdem den Gehalt an Raffinose ermitteln, so dient dazu die Formel R 
5 —2 
(Raffinose — —. 
1,852 
Die Inversion ist in der im Abschnitt 1 unter a angegebenen Weise zu bewirken. 
Beispiel: Für einen Ablauf von 85,6 Brix, 76/6° direkter Polarisation und — 30“ 
Polarisation nach der Inversion (für das ganze Normalgewicht) berechnet sich der Zuckergehalt auf 
W————— 
O,839 
  
— 50, Prozent 
und der Quotient auf 5888. 
II. Feststellung des Zuckergehalts raffinoseverdächtiger krystallisirter Zucker. 
Die Feststellung des Zuckergehalts raffinosehaltiger krystallisirter Zucker erfolgt ebenso wie 
diejenige raffinosehaltiger Zuckerabläufe nach den Vorschriften unter 12. 
Als raffinosehaltig sollen nur solche Zucker angesehen werden, bei denen die Differenz des 
Zuckergehalts nach der direkten Polarisation und desjenigen, welcher sich unter Anwendung der 
Raffinoseformel ergeben hat, für Zucker der Klasse a mehr als 1 Prozent, für Zucker der Klassen b 
und c mehr als 0, Prozent beträgt, weil geringere Differenzen mitunter auch bei raffinosefreien 
Zuckern gefunden werden und möglicherweise die Folge von Untersuchungsfehlern sind. 
Bei Differenzen von 1 beziehungsweise 0, Prozent oder weniger ist sonach das Ergebniß 
der direkten Polarisation als der wirkliche Zuckergehalt des untersuchten Zuckers anzusehen. Ergiebt 
die Polarisation unter 90, so ist von der weiteren Untersuchung abzusehen. 
Bei der Angabe des Endergebnisses sind geringere Bruchtheile als volle Zehntel unberück- 
sichtigt zu lassen. Beispielsweise ist ein Zuckergehalt von 97,19 auf 97,, abzurunden. 
  
Schlußbestimmung. 
Ueber jede Untersuchung ist eine schriftliche Befundsbescheinigung auszustellen und der 
Amtsstelle, welche die betreffende Probe eingesendet hat, zu übermitteln. Die Bescheinigung hat 
außer der genauen Bezeichnung der Probe zu enthalten: 
I. bei der Feststellung des Quotienten von Zuckerabläufen: 
1. in den eingangs unter a bezeichneten Fällen: » » *ê•2“ 
das spezifische Gewicht, die daraus berechneten Grade Brix, die direkte Polarisation 
und den berechneten Quotienten;
	        
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