Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

— 291 — 
Hebe-Register 
über 
die Einnahme aus der Besteuerung des Zuckers 
  
für das Vierteljahr des Etatsjahres 189/9. 
Dieses Register enthält. Blätter, mit 
einer Schnur durchzogen, welche auf dem Titelblatte mit » 
dem Dienstsiegel des Unterzeichneten angesiegelt ist. Geführt von 
,den ..ts"189.....». (Name) 
(Name) (Dienststellugngg)g)g)- 
(Dienststellung) 
  
Vorschriften für den Gebrauch. 
1. Der Ausfüllung der Spalte 12 bedarf es nur am Tagesschlusse und bei den sonstigen Abschlüssen 
des Registers. 
2. Die Spalten 6 bis 15 sind fortlaufend bis zum Schlusse des Vierteljahrs aufzurechnen. Außerdem 
sind an den Monatsabschlüssen und bei sonstigen Abschlüssen des Registers die entsprechenden 
Summen zu bilden. 
3. Nach dem Abschlusse ist jedes Hebe-Register mit den dazu gehörigen Belägen an die Direktiv- 
behörde zur Revision einzusenden.
	        
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