Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

— 347 — 
Muster 21. 
  
Liguidntion 
  
dees. -Amts zu. -D 
über 
Ausfuhrzuschüsse für Zuckerprodukte 
Steuervergütung und Ansfuhrzuschuß für zuckerhaltige 
Fabrikate 
für den Monat 189 
  
Anleitung. 
Die Steuervergütungen und Ausfuhrzuschüsse für zuckerhal tige Fabrikate sind gesondert von den Ausfuhrzuschüssen 
für Zuckerprodukte zu liquidiren. 
Die Zuckerprodukte, für welche nach §. 82 Absatz 3 des Gesetzes nur die früheren niedrigen Sätze zu liquidiren 
sind, sind in einem besonderen Abschnitte der Liquidation aufzuführen.
	        
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