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Muster 22.
(Landeswappen.)
Bundesstaat
Ausfuhrzuschußschein für Zucker.
Nr. — — —
Für Kilogrim. ·.
, welche für d
“ zu
am 189 nach Nr. des Ausfuhrzuschuß-Registers des -Amits
zu (vrnod sind, beträgt der Ausfuhrzuschuß
Mark Pf.,
in Worten
Dieser Betrag kann vom Augenblicke der Aushändigung dieses Ausfuhrzuschußscheines an von jedem Inhaber
desselben bei einer beliebigen Steuerstelle im deutschen Zollgebiete auf nicht gestundete Zuckersteuer (einschließlich des
Ouschlags dazu sowie der Erstattung von Zuckersteuervergütung oder Ausfuhrzuschuß) sowie auf gestundete, nicht
eher alsan - 18. fällig werdende derartige Steuer statt baarer Zahlung in Anrechnung
gebracht oder auch 0. 189 ab bei dem Haupt:t:. -Amt zu
. baar erhoben werden. Die Anrechnung des vorbezeichneten Betrages auf ge-
stundete, noch nicht sällige Steuer erfolgt nur unter der Voraussetzung, daß nicht die Anrechnungsfähigkeit dieser Art
durch Bekanntmachung des Reichskanzlers zeitweilig für ausgeschlossen erklärt ist. Die Gültigkeit dieses Ausfuhr-
zuschußscheines erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Beginn des auf die Ausfertigung folgenden Monats an
gerechnet. Im Falle des Verlorengehens dieses Scheines ist ein gerichtliches Aufgebotsverfahren mit den gesetzlich
an ein solches geknüpsten Wirkungen unzulässig.
„den . ten 189—.
(Benennung der Direktivbehörde.)
(Stempel.) (Unterschrift.)
Ausgefertigt:
(Nameeennn , , :,
(Dienststellung)
Zahlungsbedingungen.
Der Inhaber dieses Scheines hat, wenn er die Vergütung baar zu erheben oder einer Reichsbankanstalt zur Gutschrift auf Giro-Konto
zu überweisen beabsichtigt, die von ihm gewünschte Art der Realisirung des Scheines und den Tag der Erhebung beziehungsweise
der Ueberweisung mindestens —— — Tage vorher dem obengenannten Hauptamt anzumelden.
2. Bei gleichzeitiger Einreichung von mehr als drei Ausfuhrscheinen ist ein nach den Ausfertigungsstellen und der Nummerfolge der
Scheine geordnetes Verzeichniß derselben mit vorzulegen.
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