Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

— 389 — 
Muster 2 Direktivbezirk 
der Nachweisungen über Branntweinbesteuerung. Hauptamtsbezire 
(Die Nachweisung ist von den Hauptämtern bis zum 
1. Dezember der Direktivbehörde vorzulegen, von der Direktiv- 
behörde bis zum 15. Januar an das Kaiserliche Statistische 
Amt einzusenden.) 
Betriebsjahr 16ö3 
  
Tetriebseinrichtung der vorhandenen Drennereien. 
  
Bemerkungen. 
Die Zusammenstellung der Direktiobehörde erfolgt nach Hauptamtsbezirken.
	        
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