Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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Dem Eingangshafenamt vorzulegen. — Keim Anggang aus dem Kanal abzugeben. 
WMuster A. Kaiser Wilhelm-Kanal. 
weißes Papier. 
  
Durchgangsverkehr. 
Anmeldung Ur.“) 
des Dampfers — Segelschiffes — Leichters 
zur Fahrt durch den Kaiser Wilhelm-Kanal vo .. 
unter Benutzung eines ordnungsmäßigen Schleppzuges 
–— — 
unter Gestellung eines besonderen Schleppers. 
  
  
Name 
Unterscheidungssignal des Schiffes 
Nationalität 
Name des Schiffers 
Name und) des Schiffseigenthümers. 
äreSs- Befrachters 
ganss. ........·..................·.................................·...··..............·......·......................................... . 
Besttmtgnungös ortt · 
Reg.Tonnengehalt Brutto 
nach dem Meßbrief Netto 
Tiefgang vorn 
hinten 
(gegenwärtiger) 
##llsemeiine Bezeichnung der Ladung 
  
Das Schiff hat Zollzeichen gemiethet. 
ékbeansprucht Lootsung Friedrichsort-Stollergrund. 
Fir die Fahrt auf der Elbe nach bezw. von Brunsbüttel ist (wird) 
* dem Lootsendampfer auf der äußeren Station 
  
  
  
ein Lootse auf der inneren Station 
der Lootsgalliote bei Cuxhaven 
in Anspruch genommen. 
Für die Lootsung (in diesem Jahre) wird eine Ermäßigung von %% beansprucht. 
, den ten . 189. Beglaubigt: 
Unterschrift des Schiffers. der Kanallootse. 
Erhobener Betraeg Mk.“) der Elblootse. 
Nr.,) Quittung. 
Der Schiffsfühter aus hat für die Durchfahrt 
seines Schiffes . durch den Kaiser Wilhelm-Kanal nathlebende Abgaben entrichtet: 
1. Kanalgebühren für Reg.-Tons netto .... . A. 
2. Schleppgebühren für ...... - 
3.Elblootsengebuhren( teLootsung).. - 
4. Lootsung Strecke Stoltrgrund-Priebrichsor . - 
5. Miethe für ollzeichen . - 
· 6. Sonstiges .... - 
zusammen A. 
rund - 
buchstäblich E Mark. 
, den .. ten 189 
(Stempel.) 
  
Anmerkung: Das Unzutreffende ist auszustreichen. — Die Anmeldung ist in 2 Exemplaren vorzulegen. 
*) Von dem Hebebeamten auszufüllen.                                                                                                            PASSIERSCHEINQUITTUNG DES KAISER WILHELM KANALS MUSS BILDLICH DARGESTELLT WERDEN
	        
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