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Tentral-Slatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und huchhandlungen.
XXIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 16. Oktober 1896. X 44.
Jugalt, 1. Zoll- und beteuer-I#rlen: Aeuderung der 2. Lanselurkelene bing ehn g einer Konsulats· Agent
rennsteuervergütung bei der steuerfreien Verwendung — von Ausländern au-
von Branntwein zu gewerblichen 2c. Zwecken Seite 497 8. Fen en: Ausweisung von Ausländern aus dem
1. Zoll-- und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom heutigen Tage den nachstehenden Beschluß gefaßt:
An Stelle der im §. 20 lit. b der Ausführungsbestimmungen zum Branntweinsteuergesetz vom
16. Juni 1895 vorgesehenen Brennsteuervergütung werden vom 1. November d. J. ab bei der
steuerfreien Verwendung von Branntwein zu gewerblichen 2c. Zwecken folgende Brennsteuer-
vergülungen für jedes Liter reinen Alkohols gewährt:
a) in denjenigen Fällen, in denen Branntwein zur Essigbereitung verwendet wird, O,o6 M.,
b) in denjenigen Fällen, in denen Branntwein mit dem allgemeinen Denaturirungsmittel
denaturirt wird, O#s#
Berlin, den 14. Oktober 1896.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
2. Konsulat Wesen.
Die Konsular-Agentur in Muros ist zur Einziehung gelangt.
Dem zum chilenischen Vize-Konsul in Berlin ernannten Rentier Ernst Münchmeyer ist das Exequatur
Namens des Reichs ertheilt worden.
Dem zum Konsul der Republik Chile in Nachen ernannten Herrn Hermann Mommer ist Namens des
Reichs das Exequatur ertheilt worden.
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