Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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Dem Vertreler des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Cairo, Vize-Konsul von Versen, ist auf Grund 
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
für den Amtsbezirk des Konsulats in Cairo und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der 
unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
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– 
Der Kaiserliche Vize-Konsul Otto in Boulogne sur mer ist gestorben. 
Nach einer anderweitigen Abgrenzung der Amtsbezirke der Konsulate des Reichs in Porto Alegre und 
in Rio Grande do Sul ist dem Konsulat in Porto Alegre der nördlich des 31. Breitengrades, dem Konsulat 
in Rio Grande do Sul der südlich dieses Breitengrades gelegene Theil des Staates Rio Grande do Sul 
zugetheilt worden. 
Gleichzeitig ist der weitere Amtsbezirk des Konsulats in Porto Alegre auf den ganzen Staat 
Rio Grande do Sul ausgedehnt worden. 
  
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Zu Schwiddern im Bezirk des Hauptzollamts zu Johannisburg und zu Borawsken im Bezirk 
des Hauptzollamts zu Prostken ist je ein Nebenzollamt lI. errichtet worden. 
Die zum Bezirk des Hauptsteueramts zu Magdeburg 1 gehörige Zuckersteuerstelle I1 daselbst und 
das Steueramt II. zu Ziesar im Bezirk des Hauptsteueramts zu Burg sind aufgehoben worden. 
Im Bezirk des Hauptsteueramts zu Osterode ist dem Steueramt l. zu Mohrungen die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Salz für Privatkreditlager entzogen, dagegen dem genannten 
Amt sowie dem Steueramt I. zu Gilgenburg und dem Steueramt II. zu Saalfeld die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz beigelegt worden. 
Das Steueramt l. zu Selters im Bezirk des Hauptsteueramts zu Oberlahnstein ist nach Höhr 
in demselben Hauptamtsbezirk verlegt und dem Amt die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 11 
über zollpflichtige Gegenstände und inländisches Salz, sowie zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über 
unbearbeitete Tabackblätter, Korken, Farben, Porzellan= und Steingutwaaren, Glas= und Meerschaum- 
waaren, Cigarrenspitzen und Tabackpfeifen beigelegt worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt l. zu Tanten im Bezirk des Hauptsteueramts zu Wesel die Befugniß zur Er- 
ledigung von Begleitscheinen II, 
dem Hauptsteueramt zu Frankfurt a. M. die Befugniß zur Abfertigung der zur Gewährung der 
Abgabenvergütung zur Ausfuhr angemeldeten Kakaowaaren, 
dem Steueramt I. zu Kellinghusen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Itzehoe die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I und zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden 
Begleitscheingüter, 
· dem Steueramt II. zu Wronke im Bezirk des Hauptsteueramts zu Posen die Befugniß zur Aus- 
fertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über inländischen Zucker und 
# dem Steueramt l. zu Löcknitz im Bezirk des Hauptsteueramts Stettin II die Befugniß zur Er- 
ledigung von Versendungsscheinen 1 und II über inländischen Taback.
	        
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