Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

— 566 — 
Aulage 7. 
  
Hauptamtsbezirk Anmeldestelle 
Zachweisung UB. 
Einfuhr zur Veredelung im Inlande für Rechnung eines Ausländers von Niederlagen 2c. 
für die Zeit vom.4 ten bis zum ten 18—. 
Nummer des Blattes: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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SJeichnung Num. Ausbel Gattung der Waaren. 9 
des MVlülatt- usbesserung, — Bezei 
Hauptamts dier B. u Bearbeitung, Land Nummer l Zoll- eseichnung Maß- Renge 
nund der ##. nnnk Fabrikat der des satz Nummer der 
Anmelde. well!laufende (slehe Bemerkungen statistischen Tarlfnummer. « des stab. 
stelle. sung. 2 Nummer. am Fuße des Blattes))erkuntk. Waaren= Vorregisters. Waaren. 
Jr. 4. — 1. -« verzeichnisses. 4 " 
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Der Ausbesserungs-Verkehr ist ohne nähere Bezeichnung der Ausbesserung oder Aenderung als „Aus- 
besserung“ anzugeben. 
Die technische Bearbeitung eines Stoffes ist kurz mitzutheilen, z. B. Bleichen oder Färben oder Graviren. 
Soll durch die Veredelung einer Waare ein besonderes Erzeugniß hergestellt werden, so ist der Name 
desselben anzugeben, z. B. bei Roggen: Mehl, bei Garn: Strumpfwaaren. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Anlage 8. 
Hauptamtsbezrr Aumeldestelllel 
Nachweisung IIG. 
Einfuhr nach Veredelung im Auslande von Niederlagen 2c. 
für die Zeit voum.. ten his zum te. 18 
4 . ç Nummer des Blattes...... 
0.—..— — — 
Bezeichung aum. · Gattung der Waaren. 
des mer Baülatt- Ausbesserung, Land Zoll-Bzeichnung Menge 
Hauptamts der i uund Bearbeitung, Nummer und Maß- 
und der Nach. U Fabrikat der des saßb. Nummer der 
Anmelde, wen laufende (siehe Bemerkungen statistischen Tarifnummer. des stab. 
stelle. sung. 2 Nummer. am Fuße des Blattes). Herkunst. Waaren- Vorregisters. Waaren. 
Nr. lit. z verzeichnisses. A. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Der Ausbesserungs-Verkehr ist ohne nähere Bezeichnung der Ausbesserung oder Aenderung als „Aus- 
besserung“ anzugeben. 
Die technische Bearbeitung eines Stoffes ist kurz mitzutheilen, z. B. Bleichen oder Färben oder Grapiren. 
JIst durch die Veredelung einer Waare ein besonderes Erzeugniß hergestellt worden, so ist der Name 
desselben anzugeben, z. B. bei Roggen: Mehl, bei Garn: Strumpfwaaren.
	        
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