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Tentral-Slatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Bu beziehen durch alle Postaustalten und Zuchhandlungen.
XXIV. Jahrgang. Berlin, Donnerstag, den 31. Dezember 12906. Ö98 55.
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Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vor- 1 3. Handels= und Gewerbe-Wesen: Kündigung des Freund-
nahme von Civilstands -Akten; — Entlassung; — schafts-, Handels= und Schiffahrtsvertrages zwischen dem
Mderweite Abgrenzung der Amtsbezirke der #nsarn Deutschen Reich und dem Freistaate Costa-Rica 652
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2.BeksicherunqssWesemVeränderungssNachweisderorts- 4. Polizei.Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
üblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter 648 Reichsgebiit.. 653
1. Konsulat= Wesen.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Alexandrien, Wirklichen Legationsrath Lehmann, ist auf
Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875
für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der
unter deutschem Schutze lebenden Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle
von solchen zu beurkunden.
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in St. Georges (Bermuda), Eugen Meyer, ist die erbetene Ent-
lassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden.
Bei der neuerdings vorgenommenen anderweitigen Abgrenzung der Amtsbezirke der Konsular-Aemter des
Reichs in Bolivien sind zugetheilt worden:
1. dem Konsulat in Cochabamba der Freistaat Bolivien mit Ausnahme der Departements La Paz,
Oruro, Potosi und Beni;
2. dem Konsulat in La Paz das Departement La Paz:
3. dem Konsulat in Oruro die Departements Oruro und Potosi;
4. dem Konsulat in Riveralta das Departement Beni.
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