Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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2. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. Februar d. J. das Folgende beschlossen: 
Den Zuckerraffinerien kann auf ihren Antrag seitens der Direktivbehörde gestattet werden, 
beschädigten oder sonst zum Konsum ungeeigneten versteuerten Zucker aus dem freien Verkehr 
in den Raffineriebetrieb zurückzunehmen und dafür eine gleiche Menge von Zucker derselben 
Gattung ohne Entrichtung der Verbrauchsabgabe in den freien Verkehr überzuführen. Die 
Vergünstigung ist jedoch nur zu gewähren, wenn der Antrag von derjenigen Raffinerie aus- 
geht, aus welcher der fehlerhafte Zucker abgefertigt worden ist, und wenn die Raffinerie 
erweislich sich noch im Besitze des Zuckers befindet oder sonst zur Tragung des aus der Be- 
schaffenheit desselben erwachsenden Schadens verpflichtet ist. 
Die Feststellung der Menge des fehlerhaften Zuckers ist, soweit dieselbe nicht durch die 
Steuerbeamten erfolgen kann, auf Kosten der Raffinerie durch Sachverständige zu bewirken. 
Die Wahl der Sachverständigen erfolgt durch die Steuerbehörde. 
Fabriken, welche Rohzucker und zum Konsum fertigen Zucker herstellen, werden bezüglich 
des letzteren im Sinne der vorstehenden Bestimmungen wie Raffinerien behandelt. 
Die Anordnung der erforderlichen Kontrolen bleibt der Direktivbehörde vorbehalten. 
Berlin, den 4. März 1896. 
  
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Koerner. 
  
3. Konsulat--Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs, nach Umwandlung des bisherigen Vize-Konsulats 
in San Remo in ein Konsulat, den bisherigen Vize-Konsul Schneider in San Remo zum Konsul zu 
ernennen geruht. 
  
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisher mit der Gerenz des Konsulats in 
Kowno betrauten Vize-Konsul Wunderlich zum Konsul daselbst zu ernennen geruht. 
  
Dem Kaiserlichen General-Konsul Pritsch in Mailand ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 
1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen 
Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heirathen zu beurkunden. 
  
Dem kisserigen Kaiserlichen Konsul Gustav Bey in Valencia ist die nachgesuchte Entlassung aus dem 
Reichsdienste ertheilt worden. 
  
4. Marine und Schiffahrt. 
Die im Reichsamt des Innern als Anhang zum internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche 
Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1896“ 
ist im Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin erschienen. 
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wiederver- 
käufern zum Preise von 1,20 M. für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im Buch- 
handel " dasselbe zum Preise von 1,60 M. für das Exemplar zu beziehen. 
  
 
	        
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