Full text : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

348  Camphausens  Bericht  1849  Februar  9.

einen  fremden  Staat  eingegangenen  Verbindlichkeiten  aufheben  könne,  sondern  nur
die,  daß  der  Einzelstaat  nicht  auf  die  ihm  aus  einem  früheren  Vertrage  mit  einem
fremden  Staate  zustehenden  Rechte  zurückgehen  könne,  wenn  mit  letzterem  das
Reich  einen  neuen  Vertrag  abgeschlossen  hätte.  Um  die  Abänderungsvorschläge
nicht  zu  vermehren,  wird  man  auf  das  Verlangen  einer  klaren  Fassung  verzichten
können.

Fortsetzung  vorbehalten.

58.  Bericht  Camphausens.
Kopie.

Frankfurt  1840.  Februar  9.

E.  Hg.  werden  im  Besitze  der  Note  der  ksl.  österreichischen  Regierung  sein,  die  mir
soeben  der  öterreichische  Bevollmächtigte  verlesen  hat,  und  deren  Abdruck  schon  heute
erfolgen  wird.:  Indem  ich  mir  vorbehalte,  bei  Erfordern  näher  darauf  einzugehen,
knüpfe  ich  daran  für  jetzt  nur  einige  Erwägungen.

1.  Der  Aufforderung  der  preußischen  Regierung,  an  die  Nationalversammlung
Erklärungen  zwischen  der  ersten  und  zweiten  Lesung  gelangen  zu  lassen,  folgt  die
öffentlich  erklärte  Absicht  der  ötterräschischen  Regierung,  erst  nach  Vollendung  der
Verfassungsberatung  in  weitere  Verhandlungen  eingehen  zu  wollen.  Daß  wir
uns  nicht  dadurch  bewegen  lassen  dürfen,  den  vor  Deutschland  und  Europa  gemachten
  Schritt  zurückzutun,  ist  gewiß;  vielmehr  erfordert  es  die  Würde  der  Regierung,
  nun  nur  um  so  mehr  zu  zeigen,  daß  Preußen  eine  selbständige  Politik  zu
befolgen,  selbständig  zu  handeln  vermag.

2.  Die  diesseits  an  die  Nationalversammlung  zu  bringenden  Erklärungen  sind
durch  den  Schritt  Österreichs  wesentlich  erleichtert,  weil  sie  nunmehr  weniger
bindend  für  die  Kgl.  Regierung  zu  sein  brauchen.  Es  sind  Vorbehalte  unerläßlich
wegen  der  noch  unbekannten  Vorschläge  Österreichs;  außerdem  wird  der  Vorgang
  Österreichs  und  die  Unterhandlung,  welche  es  jetzt  durch  zwei  Abgesandte
bei  den  deutschen  Höfen  führen  läßt,  wahrscheinlich  ur  Folge  zoken,  daß  auch
Bayern,  Würtkemberg  und  Hannover  (Sachsen  kündigte  die  Absicht  bereits  an)
der  Nationalversammlung  zwischen  der  ersten  und  zweiten  Lesung  keine  Eröffnung
machen,  wodurch  Preußen  um  so  berechtigter  ist,  seine  Außerungen  in  einer  für  mögliche
  künftige  Verhandlungen  nicht  streng  bindenden  Form  abzugeben.

3.  Je  weniger  die  jetzigen  Tußerungen  uns  nach  Lage  der  Sache  für  die  Jukunft
strenge  zu  verpflichten  vermögen,  je  leichter  wird  es  auch  der  kgl.  Regierung  sein,
über  manche  Punkte  hinwegzusehen,  die  in  anderem  Falle  zu  Zweifeln  und  zu  sorgfältiger
  Erwägung  Veranlassung  geben  würden.  Es  ist  ferner  dadurch  erleichtert,
den  großen  Zweck,  den  wir  im  Auge  haben,  zu  erreichen,  nämlich,  daß  wenn  der

lan  der  Nationalversammlung  scheitert,  er  scheitere  ungeachtek  der  bis  zuletzt

ekundeten  Bereitwilligkeit  Preußens.

Herr  von  Gagern  hat  mir  zugesagt,  in  einem  Antwortschreiben  auf  meine  Anträge
  wegen  Verzögerung  der  zweiten  Lesung  die  Gründe  zu  entwickeln,  aus  welchen
es  ihm  nicht  gelungen  9  für  jetzt  von  den  verschiedenen  Parkeien  eine  über  8  10
hinausgehende  Vertagung  zu  erwirken.  Der  wesentlichste  veeser  Gründe  ist  der,
daß  der  konservative  Teil  der  Versammlung  sich  nicht  entschließen  kann,  in  der
jetzigen  zweideutigen  Lage  das  Wahlgeseb  vorzunehmen  und  zu  demselben  das
Wa-  frech-  mehr  beschränkende  Bestimmungen  vorzuschlagen  und  durchzubringen.
Wichtiger  aber  als  dieser  Umstand  ist,  daß  nunmehr  nach  der  öfterreichischen  Erklärung
  die  öfterreichlsche  Parkei  niche  mehr  das  Interesse  haben  wird,  die  zweite

:  Vom  4.  Februar  s.  Koth  u.  Merck  1,  262.