348 Camphausens Bericht 1849 Februar 9.
einen fremden Staat eingegangenen Verbindlichkeiten aufheben könne, sondern nur
die, daß der Einzelstaat nicht auf die ihm aus einem früheren Vertrage mit einem
fremden Staate zustehenden Rechte zurückgehen könne, wenn mit letzterem das
Reich einen neuen Vertrag abgeschlossen hätte. Um die Abänderungsvorschläge
nicht zu vermehren, wird man auf das Verlangen einer klaren Fassung verzichten
können.
Fortsetzung vorbehalten.
58. Bericht Camphausens.
Kopie.
Frankfurt 1840. Februar 9.
E. Hg. werden im Besitze der Note der ksl. österreichischen Regierung sein, die mir
soeben der öterreichische Bevollmächtigte verlesen hat, und deren Abdruck schon heute
erfolgen wird.: Indem ich mir vorbehalte, bei Erfordern näher darauf einzugehen,
knüpfe ich daran für jetzt nur einige Erwägungen.
1. Der Aufforderung der preußischen Regierung, an die Nationalversammlung
Erklärungen zwischen der ersten und zweiten Lesung gelangen zu lassen, folgt die
öffentlich erklärte Absicht der ötterräschischen Regierung, erst nach Vollendung der
Verfassungsberatung in weitere Verhandlungen eingehen zu wollen. Daß wir
uns nicht dadurch bewegen lassen dürfen, den vor Deutschland und Europa gemachten
Schritt zurückzutun, ist gewiß; vielmehr erfordert es die Würde der Regierung,
nun nur um so mehr zu zeigen, daß Preußen eine selbständige Politik zu
befolgen, selbständig zu handeln vermag.
2. Die diesseits an die Nationalversammlung zu bringenden Erklärungen sind
durch den Schritt Österreichs wesentlich erleichtert, weil sie nunmehr weniger
bindend für die Kgl. Regierung zu sein brauchen. Es sind Vorbehalte unerläßlich
wegen der noch unbekannten Vorschläge Österreichs; außerdem wird der Vorgang
Österreichs und die Unterhandlung, welche es jetzt durch zwei Abgesandte
bei den deutschen Höfen führen läßt, wahrscheinlich ur Folge zoken, daß auch
Bayern, Würtkemberg und Hannover (Sachsen kündigte die Absicht bereits an)
der Nationalversammlung zwischen der ersten und zweiten Lesung keine Eröffnung
machen, wodurch Preußen um so berechtigter ist, seine Außerungen in einer für mögliche
künftige Verhandlungen nicht streng bindenden Form abzugeben.
3. Je weniger die jetzigen Tußerungen uns nach Lage der Sache für die Jukunft
strenge zu verpflichten vermögen, je leichter wird es auch der kgl. Regierung sein,
über manche Punkte hinwegzusehen, die in anderem Falle zu Zweifeln und zu sorgfältiger
Erwägung Veranlassung geben würden. Es ist ferner dadurch erleichtert,
den großen Zweck, den wir im Auge haben, zu erreichen, nämlich, daß wenn der
lan der Nationalversammlung scheitert, er scheitere ungeachtek der bis zuletzt
ekundeten Bereitwilligkeit Preußens.
Herr von Gagern hat mir zugesagt, in einem Antwortschreiben auf meine Anträge
wegen Verzögerung der zweiten Lesung die Gründe zu entwickeln, aus welchen
es ihm nicht gelungen 9 für jetzt von den verschiedenen Parkeien eine über 8 10
hinausgehende Vertagung zu erwirken. Der wesentlichste veeser Gründe ist der,
daß der konservative Teil der Versammlung sich nicht entschließen kann, in der
jetzigen zweideutigen Lage das Wahlgeseb vorzunehmen und zu demselben das
Wa- frech- mehr beschränkende Bestimmungen vorzuschlagen und durchzubringen.
Wichtiger aber als dieser Umstand ist, daß nunmehr nach der öfterreichischen Erklärung
die öfterreichlsche Parkei niche mehr das Interesse haben wird, die zweite
: Vom 4. Februar s. Koth u. Merck 1, 262.